Sinkende Einspeisevergütung 2026
Excerpt
Die EEG-Einspeisevergütung steht seit Februar 2026 auf einem historischen Tiefstand — ein Bruchpunkt für die alte Einspeise-Logik. Wer heute in PV-Anlagen investiert oder eine eigene Anlage plant, lebt nicht mehr von der Vergütung, sondern von einem klugen Erlösmix aus Eigenverbrauch und Direktvermarktung. Dieser Artikel zeigt, wie Investoren und Unternehmen den Sinkflug strategisch nutzen.
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Die EEG-Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen liegt seit Februar 2026 auf historischem Tiefstand. Für Investoren und Unternehmen ist der Sinkflug kein Warnsignal — er ist die endgültige Trennung der Renditequelle von der staatlichen Förderung. Wirtschaftlich tragen heute der Eigenverbrauch (Unternehmen mit eigener PV-Anlage) und die Direktvermarktung über das öffentliche Netz (größere Anlagen, Investorenmodell). Investoren prüfen Erlösstabilität und Vermarktungskonzept. Unternehmen prüfen Eigenverbrauchsanteil und Lastprofil. → Wer den Sinkflug der Einspeisevergütung 2026 nur als Krise liest, übersieht den eigentlichen Hebel: einen Strommarkt, der Erzeugung erst dann belohnt, wenn sie tatsächlich gebraucht wird.
Sinkende Einspeisevergütung 2026: Was bedeutet das für Investoren und Unternehmen mit PV-Anlagen?
Die kurze Antwort: Die Einspeisevergütung ist 2026 nicht mehr der Renditeanker einer PV-Anlage. Wirtschaftlich tragen Eigenverbrauch (für Unternehmen mit eigener Anlage) und Direktvermarktung (für größere Anlagen, etwa im Investorenmodell). Der Sinkflug der Einspeisevergütung 2026 zwingt zu einer neuen Wirtschaftlichkeitslogik — und genau diese Logik beschreibt dieser Artikel.
Dieser Artikel richtet sich an zwei Zielgruppen: an Investoren, die 2026 in PV-Anlagen investieren wollen (typischerweise im Wechselrichter-Modell mit Direktvermarktung), und an Unternehmen, die eine eigene PV-Anlage auf Gewerbe- oder Industriedach planen oder bereits betreiben. Er erklärt, wie sich die sinkende Einspeisevergütung auf Wirtschaftlichkeit und Investitionsentscheidung auswirkt, welche Erlösquellen 2026 die Hauptlast tragen — Eigenverbrauch oder Direktvermarktung — und wie sich Bestandsanlagen vom Sinkflug unterscheiden.
Der Scope ist bewusst strategisch: Konkrete Vergütungssätze für jede Anlagengröße, die exakte Mechanik des Solarspitzengesetzes und alle Details zur geplanten EEG-Reform 2027 finden Sie in den verlinkten Cluster-Artikeln. Hier geht es um die Konsequenz für Ihre Entscheidung — nicht um die vollständige Tabelle.
Wo die Einspeisevergütung 2026 steht
Die EEG-Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen mit Teileinspeisung steht 2026 auf einem historischen Tiefstand und sinkt im Halbjahresrhythmus weiter. Sie ist nur noch eine Auffanglinie für Reststrom — nicht mehr der Renditeanker einer Anlage. Wer 2026 plant, plant in einem Marktumfeld, in dem die Förderung nur eine Stützlinie darstellt, nicht mehr den Geschäftsmodellkern.
Konkret heißt das: Seit Anfang Februar 2026 erhalten neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen einen einstelligen Cent-Betrag pro Kilowattstunde für die ins öffentliche Netz eingespeiste Strommenge bei Teileinspeisung. Volleinspeisende PV-Anlagen erhalten etwas mehr. Zum 1. August 2026 erfolgt die nächste planmäßige Anpassung der Vergütung um 1 %. Die genauen Sätze für jede Anlagengröße und beide Einspeiseart-Varianten — sowie die historische Entwicklung der Förderung seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes — finden Sie in unserer vollständigen EEG-Vergütungsübersicht 2026.
Dieser Beitrag konzentriert sich nicht auf die vollständige Tabelle der Vergütungssätze, sondern auf die strategische Konsequenz für zwei Zielgruppen: Investoren im Wechselrichter-Modell und Unternehmen, die eine eigene PV-Anlage betreiben oder planen.
Der eigentliche Punkt ist nicht, dass die EEG-Förderung sinkt. Das tut sie seit über zwei Jahrzehnten — gesetzlich vorgesehen, planmäßig, in regelmäßigen Schritten. Der Punkt ist, dass die Vergütung 2026 erstmals so niedrig liegt, dass sie als alleiniger Renditegrund für eine PV-Anlage nicht mehr ausreicht. Genau das verändert die Spielregeln für alle, die heute investieren oder bauen.
Die Februar-2026-Anpassung im politischen Kontext
Seit Februar 2026 gilt eine erneut abgesenkte EEG-Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen. Politisch begleitet wird die Entwicklung durch eine Bundesregierung, die unter Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche den Förderrahmen schrittweise marktorientierter ausgestaltet. Eine vollständige Abschaffung der Solarförderung steht nicht zur Debatte — wohl aber ein Umbau hin zu marktorientierten Erlösmodellen.
Die Februar-2026-Senkung ist Teil der gesetzlich verankerten Degression. Für jede PV-Anlage gilt der bei Inbetriebnahme festgeschriebene Vergütungssatz für 20 Jahre — der jeweils aktuelle Stand betrifft also ausschließlich Neuanlagen, nicht Bestandsanlagen. Die Diskussion in Politik und Medien um die Höhe der Einspeisevergütung wird dadurch oft missverständlich geführt: Senkungen wirken nie rückwirkend, sondern nur prospektiv.
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommen klare Signale, die EEG-Förderung mittelfristig stärker auf marktorientierte Modelle umzubauen. Eine pauschale Abschaffung der Solarförderung ist allerdings nicht geplant — was zur Debatte steht, ist die Ablösung der festen Einspeisevergütung durch andere Mechanismen für bestimmte Neuanlagen-Segmente ab 2027. Die Details dieser Reform sind im Cluster-Artikel zur CfD-Pflicht beschrieben; hier geht es um die strategische Einordnung: Was bedeutet der Sinkflug für die Investitionsentscheidung 2026?
Warum der Sinkflug logisch ist — und was negative Strompreise damit zu tun haben
Der Vergütungsrückgang ist die direkte Folge eines erfolgreichen Markthochlaufs. Photovoltaik ist heute die mit Abstand günstigste neue Stromerzeugung in Deutschland. Sinkende Modulpreise, ausgereifte Wechselrichtertechnik und massiver Zubau an PV-Anlagen haben den Förderbedarf objektiv reduziert. Eine Förderung, die ihren ursprünglichen Zweck erfüllt hat, wird politisch zwangsläufig zurückgefahren.
Was sind negative Strompreise — kurz erklärt
Negative Strompreise entstehen, wenn an der Strombörse mehr Strom angeboten als nachgefragt wird — typischerweise an sonnigen Mittagsstunden mit hoher Solarstrom-Einspeisung und gleichzeitig geringer Last. In solchen Stunden fällt der Großhandelspreis unter null: Stromabnehmer bekommen Geld dafür, dass sie Strom abnehmen. Laut Bundesnetzagentur gab es 2025 in Deutschland insgesamt 573 Stunden mit negativen Strompreisen — deutlich mehr als noch 2024. Der Gesetzgeber hat darauf 2025 mit dem Solarspitzengesetz reagiert, das die Vergütungslogik für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen in solchen Stunden grundlegend verändert hat.
Die genaue Mechanik — welche Anlagen betroffen sind, wie der Kompensationsmechanismus funktioniert, welche Rolle Bestandsschutz und Smart-Meter-Anbindung spielen — ist eigenständig in unserer Analyse zu negativen Strompreisen und PV-Investoren aufbereitet. Die Konsequenz für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 2026 ist hier entscheidend: Wer Strom produziert, wenn ihn niemand braucht, kann mit einer Garantievergütung als Geschäftsgrundlage nicht mehr planen. Die Höhe der Einspeisevergütung wird zur Nebenrechnung — die Hauptrechnung ist der Wert jeder einzelnen Kilowattstunde zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung.
Vom Vergütungsmodell zum Erlösmix
Eine PV-Anlage erzielt 2026 ihre Wirtschaftlichkeit nicht mehr aus einer Einnahmequelle, sondern aus einer Kombination: Eigenverbrauch (vermiedener Strombezug bei Unternehmen) und Direktvermarktung über das öffentliche Netz (für größere Anlagen, typischerweise im Investorenmodell). Die Einspeisevergütung ist die Auffanglinie für Reststrom, kein Anker. Welche Erlösquelle dominiert, hängt von Anlagengröße und Zielgruppe ab.
Der entscheidende Hebel hat sich verlagert. Der vermiedene Bezugspreis liegt bei Unternehmen je nach Verbrauchsklasse deutlich über dem aktuellen Vergütungssatz — eigenverbrauchter Strom ist also das wertvollste Kilowatt überhaupt. Direktvermarktung wiederum eröffnet den Zugang zur Strombörse, an der die Erlöse über das Jahr stark schwanken und in einzelnen Stunden weit höher liegen können als die fixe Vergütung pro Kilowattstunde. Konkrete Marktwerte, monatliche Schwankungen und PPA-Vergleichswerte stehen in unserer Übersicht zur Direktvermarktung von PV-Strom.
Eigenverbrauch wird in dieser Logik 2026 deutlich wichtiger — aus zwei Gründen gleichzeitig: Erstens, weil die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde sinkt. Zweitens, weil die Direktvermarktung speziell für sehr kleine Anlagen organisatorisch komplizierter ist als die klassische Festvergütung — der wirtschaftliche Hebel verschiebt sich also automatisch in Richtung Eigenverbrauch.
Drei Wege, wie der Strom einer modernen PV-Anlage 2026 zu Geld wird:
| Erlösweg | Wirtschaftlicher Wert pro kWh | Primär für |
|---|---|---|
| Eigenverbrauch (vermiedener Bezug) | je nach Bezugspreis 25–37 ct/kWh | Unternehmen mit eigener PV-Anlage |
| Direktvermarktung über das öffentliche Netz | stark schwankend, in Spitzen über fixem Satz | größere Anlagen / Investorenmodell |
| EEG-Einspeisevergütung (Festsatz) | einstellig — siehe EEG-Pillar | Reststrom / Auffanglinie |
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Unternehmen mit eigener PV-Anlage steigern ihre Wirtschaftlichkeit primär über den Eigenverbrauchsanteil. Je höher dieser ist, desto stärker entkoppelt sich der Betrieb von der Einspeisevergütung. Für die meisten Industrie- und Gewerbedächer ist das aktuelle Strompreisniveau der eigentliche Renditemotor — nicht die Förderung über das EEG.
Die folgende Übersicht zeigt, wie der Bezugspreis je nach Verbrauchsklasse den Eigenverbrauch zum Hebel macht. Die Einspeisevergütung steht in dieser Logik ganz unten — als Vergleichsgröße, nicht als Treiber:
| Verbrauchsklasse | Typischer Bezugspreis | Eigenverbrauchs-Hebel |
|---|---|---|
| Kleines Gewerbe (≤ 50.000 kWh/a) | ca. 30–37 ct/kWh | sehr hoch |
| Mittlerer Gewerbebetrieb (50.000–500.000 kWh/a) | ca. 25–30 ct/kWh | hoch |
| EEG-Einspeisevergütung (Vergleich) | einstellig (siehe Pillar) | Auffanglinie |
Die praktische Konsequenz für den Betrieb: Lastprofil und Erzeugungsprofil der PV-Anlage müssen aufeinander passen. Wer mittags produziert und abends verbraucht, braucht entweder einen passenden Speicher oder eine durchdachte Lastverschiebung — sonst wandert die wertvollste Kilowattstunde als PV-Überschuss in die Einspeisung und wird nur zum niedrigen Vergütungssatz vergütet.
Wie hoch der erreichbare Eigenverbrauchsanteil ist, hängt vom konkreten Lastprofil ab — und davon, ob ein Batteriespeicher die mittags erzeugte Energie in den Abend verschiebt. Welche Eigenverbrauchsquoten mit und ohne Speicher realistisch sind, welche Speichergrößen sich für Ihren Verbrauch lohnen und wie sich die Wirtschaftlichkeit konkret rechnet, behandelt unser Leitfaden zur PV-Anlage mit Batteriespeicher. Bei einer Anlage im kleinen Gewerbe spielt der Eigenverbrauch wirtschaftlich eine andere Rolle als bei einer Industrieanlage — der relative Abstand zur Einspeisevergütung ist im kleinen Gewerbe am größten, weil dort der Bezugspreis am höchsten ist.
Was Investoren jetzt prüfen sollten
Für Investoren in PV-Anlagen verlagert sich der Fokus von der Förderhöhe auf die Erlösstabilität: Standortqualität, Vermarktungskonzept, Speicheroption und vertragliche Absicherung. Der Sinkflug der Einspeisevergütung 2026 macht Anlagenmodelle nicht unrentabel — er macht qualitativ schwache Anlagen unrentabel. Das ist der wichtigste Filter.
Die zentrale Frage für Investoren hat sich gedreht. Sie lautet nicht mehr „Welche Vergütung pro Kilowattstunde bekomme ich?", sondern „Welche Erlösmischung erzeugt meine Anlage über 25–30 Jahre tatsächlich?". Das schließt Vermarktungsstrategie, Speicheranbindung, Wartungskonzept und die Qualität des Vermarktungspartners ein.
Wer in eine Anlage investiert, deren Wirtschaftlichkeit allein auf der EEG-Vergütung basiert, plant am Markt vorbei. Wer in eine Anlage investiert, die mehrere Erlöse kombiniert — Direktvermarktung als Primärquelle, Speicher zur Verschiebung in höherpreisige Stunden, EEG als Auffanglinie für den Rest — hat den Sinkflug bereits eingepreist.
Sechs Kriterien, an denen sich eine sinkflug-resistente Anlage erkennen lässt
Die folgende Prüfliste ist bewusst auf die Frage zugeschnitten, die der Sinkflug der Einspeisevergütung 2026 tatsächlich aufwirft: Welche Eigenschaften muss eine PV-Anlage haben, damit sie über 25 bis 30 Jahre wirtschaftlich trägt — unabhängig davon, was die Festvergütung in jedem einzelnen Halbjahr leistet? Es geht nicht um Renditezahlen oder Steuerhebel; die liegen bei den entsprechenden Cluster-Owner-Artikeln. Es geht um die Qualitätsmerkmale, die im Sinkflug-Marktumfeld den Unterschied machen.
| Prüfkriterium | Was zählt für die Sinkflug-Resistenz | Resilienz |
|---|---|---|
| Vermarktungskonzept | Direktvermarktung als Primärerlös, EEG nur als Auffanglinie konzipiert | hoch |
| Vermarktungspartner | erfahrener Direktvermarkter, vertraglich langfristig gebunden, transparente Abrechnung | hoch |
| Standortqualität | Einstrahlungswert, Verschattungsfreiheit, Modulneigung — bestimmt Jahreserzeugung in jeder Marktphase | hoch |
| Anlagengröße | groß genug für effiziente Direktvermarktung, klein genug für netztechnisch unkomplizierten Anschluss | mittel |
| Speicheroption | Speicher mitgeplant oder nachrüstbar — entkoppelt Erzeugung von ungünstigen Markt-Stunden | mittel |
| Vertragliche Absicherung | klare Wartungs-, Versicherungs- und Betriebsführungsverträge — minimiert Erlösstörungen | hoch |
Die Prüfliste ist bewusst frei von konkreten ct/kWh-Werten, Renditezahlen oder Steuerhebeln — diese gehören in die jeweils dafür spezialisierten Cluster-Artikel und sind dort sauber dokumentiert. Sie ist ein qualitativer Filter, der Anlagenmodelle voneinander unterscheidet, die alle „auf dem Papier" gleich aussehen, aber im Sinkflug unterschiedlich wirtschaftlich sind.
Hintergründe zur strukturellen Vermarktungsumstellung ab 2027 stehen in unserem Beitrag zur CfD-Pflicht ab 2027 für PV-Investoren.
Der unterschätzte Vorteil: günstigere Anlagen
Während die Vergütung in Cent pro Kilowattstunde sinkt, sinken auch die spezifischen Anlagenkosten — und damit der Renditeschwellenwert. Eine moderne PV-Anlage ist heute deutlich günstiger pro installiertem Kilowatt als noch vor zehn Jahren. Wer nur die Förderhöhe ansieht, übersieht den unteren Teil der Rechnung.
Die Renditebetrachtung 2026 funktioniert anders als 2014. Damals zahlte der Staat über 20 Jahre eine deutlich höhere Förderung pro Kilowattstunde — die Anlagenkosten waren entsprechend hoch. Heute ist die Vergütung niedrig, aber die Anlage selbst ist kalkulatorisch verkraftbar geworden. Das verändert die Wirtschaftlichkeitslogik fundamental: Nicht die Förderhöhe entscheidet über die Rendite einer PV-Anlage, sondern die Qualität der Anlage und die Klugheit des Erlösmixes. Konkrete €/kWp-Werte und detaillierte Kostenstrukturen finden Sie in unserer Kostenanalyse PV-Investition 2026.
Risiken, politischer Rahmen und Ausblick
Drei Risiken sind ernst zu nehmen: weitere planmäßige Anpassungen der Vergütung im Halbjahresrhythmus, der Übergang zu einer neuen Vermarktungssystematik ab 2027 sowie volatile Großhandelspreise mit weiteren negativen Strompreisen. Keines dieser Risiken kippt das Geschäftsmodell PV. Sie verschieben aber, wer als Investor und Unternehmen erfolgreich ist: nicht der mit der größten Anlage, sondern der mit dem klügsten Erlösmix.
Politisch bleibt das 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz der wichtigste Rahmen. Es regelt insbesondere die technische Steuerbarkeit neuer PV-Anlagen über das öffentliche Netz und die Vergütungslogik in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Die regulatorischen Details — auch zur Smart-Meter-Anbindung — sind im NEGS-Beitrag behandelt. Für die Praxis bedeutet das: Anlagenkonzepte ohne Direktvermarktungsoption und ohne Smart-Meter sind 2026 nicht mehr zeitgemäß.
Ausblick: Wohin entwickelt sich die Einspeisevergütung?
Die Förderung sinkt im halbjährlichen Rhythmus weiter — das ist gesetzlich festgelegt und seit Jahren absehbar. Mittelfristig zeichnet sich darüber hinaus ein struktureller Umbau ab: weg von der festen Einspeisevergütung, hin zu marktorientierten Erlösmodellen wie Direktvermarktung und Differenzverträgen. Für die Praxis heißt das: Die zukünftige Förderlandschaft wird stärker auf Eigenverbrauch und Direktvermarktung ausgerichtet sein. Investitionsstrategien, die heute auf einer reinen Festvergütungslogik aufgebaut werden, werden in einigen Jahren nicht mehr funktionieren — Anlagenmodelle mit klugem Erlösmix dagegen schon. Die genauen Stichtage und Schwellenwerte für die geplante Reform finden Sie in unserer Analyse zur CfD-Pflicht 2027; die fortlaufenden Vergütungssätze in der EEG-Vergütungsübersicht.
Branchen-Diskussion: Kann der Reform-Umbau den Ausbau bremsen?
In der Branche wird intensiv diskutiert, ob das Wegfallen der garantierten Vergütung für bestimmte Neuanlagen-Segmente private Investitionen hemmen und insbesondere den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen bremsen könnte. Logic Energy beobachtet diese Diskussion sehr genau. Unsere Position: Für sauber strukturierte Anlagen mit durchdachtem Erlösmix ist das Risiko deutlich geringer, als es die öffentliche Debatte vermuten lässt. Für Anlagenmodelle, die ausschließlich auf der Festvergütung aufgebaut sind, ist das Risiko hingegen real.
Die folgende Übersicht fasst die Prüflogik für beide Zielgruppen zusammen — als Entscheidungsleitfaden, nicht als Rendite- oder Risikoaussage:
| Prüfpunkt | Investor (Wechselrichter-Modell) | Unternehmen (Eigene Anlage) |
|---|---|---|
| Primärer Werthebel | Erlösstabilität über die Laufzeit | Eigenverbrauch / vermiedener Bezug |
| Rolle der Einspeisevergütung | Auffanglinie für Reststrom | Auffanglinie für Überschuss |
| Speicher relevant? | je nach Konzept | meist ja |
| Kritische Frage vor Zeichnung / Bau | Wie ist der Erlösmix langfristig abgesichert? | Wie hoch ist der erreichbare Eigenverbrauchsanteil? |
Für eine vollständige Übersicht zum Investorenmodell, zur Wechselrichter-Ertragsbeteiligung und zur Mindestbeteiligung: Zum PV-Investment →
Die Einspeisevergütung sinkt — die Frage ist nicht ob PV-Anlagen 2026 funktionieren, sondern wie Sie ihre Anlage strukturieren. Logic Energy projektiert PV-Anlagen, die nicht von einer einzelnen Erlösquelle abhängen, sondern von Beginn an auf den Erlösmix ausgelegt sind: Direktvermarktung über das öffentliche Netz, Eigenverbrauch (für Unternehmenskunden) und optionale Speicherintegration. Als Teil der mediplan Helm e.K. tragen wir die Verantwortung mit persönlicher Inhaberhaftung — das gilt für die Anlagenqualität ebenso wie für unser Wechselrichter-Modell mit Ertragsbeteiligung. Sprechen Sie unverbindlich mit uns über Ihren Standort oder Ihr Investmentprofil. Zum Kontakt →
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die genannten Markt- und Bezugspreisspannen spiegeln den Stand zum 28.04.2026 wider und können sich kurzfristig ändern. Renditeangaben sind keine Zusagen — die tatsächliche Wirtschaftlichkeit jeder PV-Investition oder PV-Anlage hängt von individuellen Standort-, Markt- und Lastfaktoren ab. Vor jeder Investitionsentscheidung empfehlen wir die Prüfung durch einen unabhängigen Steuerberater und/oder Anlageberater. Logic Energy / mediplan Helm e.K. übernimmt keine Haftung für Vermögensdispositionen, die auf Basis dieses Artikels getroffen werden.
FAQ
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Die Vergütung pro Kilowattstunde ist 2026 nicht mehr der Renditeanker einer PV-Anlage, sondern eine Auffanglinie für Reststrom. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit entsteht aus dem Erlösmix: Eigenverbrauch (Unternehmen) oder Direktvermarktung (Investorenmodell). Konkrete Vergütungssätze finden Sie im EEG-Pillar.
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Weil die Wirtschaftlichkeit nicht mehr von der Förderung abhängt. Bei Unternehmen ist der vermiedene Strombezugspreis das eigentliche Renditeargument. Bei Investoren übernimmt die Direktvermarktung die Hauptlast. Zusätzlich sind Anlagenkosten in den letzten Jahren deutlich gefallen.
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Nein. Unrentabel werden Anlagenmodelle, deren Wirtschaftlichkeit allein auf der EEG-Vergütung aufgebaut ist. Anlagen mit klugem Erlösmix — Eigenverbrauch (Unternehmen) oder Direktvermarktung (Investorenmodell) — funktionieren auch bei sinkender Vergütung. Der Sinkflug der Einspeisevergütung 2026 trennt also nicht PV von Rendite, sondern unterscheidet stärker zwischen schwach und sauber strukturierten Anlagen.
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Nein. Der bei Inbetriebnahme festgeschriebene Vergütungssatz gilt für 20 Jahre — Bestandsanlagen behalten ihre Förderung über die gesamte Laufzeit. Der Sinkflug der Einspeisevergütung 2026 betrifft ausschließlich neu in Betrieb genommene PV-Anlagen.
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Der Renditefokus verschiebt sich von der Förderhöhe auf die Qualität der Direktvermarktung und die Stabilität des Erlösmixes über die Laufzeit. PV-Anlagen mit klarem Vermarktungskonzept und durchdachter Standortauswahl sind weniger anfällig für regulatorische Anpassungen.
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Weil der Bezugspreis je nach Verbrauchsklasse mehrfach über der EEG-Einspeisevergütung liegt. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist deutlich wertvoller als jede in das öffentliche Netz eingespeiste. Lastprofil-Optimierung und ggf. ein Speicher sind 2026 oft die wichtigsten Stellhebel.
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Die Einspeisevergütung ist 2026 die niedrigste der drei Erlösoptionen. Ein Speicher verschiebt Strom aus der Einspeisung (Vergütung niedrig) in den Eigenverbrauch (vermiedener Bezug deutlich höher) — er macht die EEG-Vergütung damit wirtschaftlich noch nachrangiger. Ob sich ein Speicher konkret rechnet, hängt vom Lastprofil ab; die Wirtschaftlichkeitslogik ist im BATT-Leitfaden ausführlich behandelt.
Quellen
EEG 2004 – § 11 Abs. 2: Einspeisevergütung Dachanlagen bis 30 kWp = 57,4 ct/kWh (Gesetzestext)
EEG 2023 – § 21 / § 51: Direktvermarktungspflicht, Vergütung bei negativen Strompreisen
BDEW – Strompreisanalyse Januar 2026: Gewerbestrompreise 18–28 ct/kWh nach Verbrauchsklasse
BHKW-Infozentrum – Negative Strompreise 2025: 573 Stunden Rekord, saisonales Muster
gruenes.haus – Preisentwicklung PV März 2026: Ø 1.015 €/kWp, Speicher Ø 315 €/kWh
GÖRG Rechtsanwälte – Arbeitsentwurf EEG 2027: CfD-Systemwechsel geplant ab Januar 2027 (09.03.2026)
co2online – Solarspitzengesetz: Smart-Meter-Pflicht ab 7 kWp, in Kraft 25.02.2025
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. EEG-Regelungen und Vergütungssätze können sich ändern.