Was ist Agri-PV?

Der Leitfaden 2026 zu Technik, Förderung und Wirtschaftlichkeit

Agri-PV (Agri-Photovoltaik) kombiniert Landwirtschaft und Stromerzeugung auf derselben Fläche. Die Fraunhofer-ISE-Pilotanlage Heggelbach erreichte 2017 eine Flächennutzungseffizienz (Land Equivalent Ratio) von 160 %, im Hitzesommer 2018 sogar 186 % (Fraunhofer ISE, 18.04.2019). Nach DIN SPEC 91434:2021-05 unterscheidet man Kategorie I (≥ 2,10 m lichte Höhe, max. 10 % Flächenverlust) und Kategorie II (bodennah/vertikal, max. 15 % Flächenverlust). Landwirtschaftliche Betriebe erhalten 1.000–3.500 €/ha/a Pacht gegenüber 357 €/ha konventioneller Ackerpacht (Destatis 2026). EEG-Vergütung 2026 für Agri-PV-Anlagen bis 1 MW: 6,66 ct/kWh + 0,5 ct/kWh Technologiebonus = 7,16 ct/kWh (LfL Bayern, 19.02.2026). Stand: 23.04.2026.

Dieser Leitfaden richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, Investoren und Projektentwickler, die sich über Technik, Förderung und Wirtschaftlichkeit von Agri-Photovoltaik informieren möchten. Agri-PV ist ein zentrales Thema der Energiewende, weil sie die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Stromerzeugung ermöglicht und damit die Flächenkonkurrenz zwischen diesen beiden Zielen auflöst. Der Leitfaden verdichtet den regulatorischen Stand 2026 (EEG 2023 i.d.F. Solarpaket I, DIN SPEC 91434/91492, BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 9), belegt jede Zahl mit Primärquellen und ordnet Chancen wie Grenzen fachlich ein – vom Pachtmodell über die Ertragswirkung auf Kulturen bis zur gesellschaftlichen Akzeptanz.

Photovoltaikanlage mit Solarmodulen auf einem Bauernhof, hinter einem Feld, im Hintergrund Gebäude und landwirtschaftliche Silos.

Agri-PV in 60 Sekunden: Doppelnutzung mit 160 % Flächeneffizienz

Agri-PV bezeichnet die gleichzeitige Nutzung einer Fläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und Photovoltaik-Stromerzeugung als Sekundärnutzung. Nach DIN SPEC 91434:2021-05 bleibt die Fläche Ackerland oder Grünland. Die Fraunhofer-ISE-Pilotanlage Heggelbach erreichte 2017 eine Flächennutzungseffizienz von 160 %, 2018 sogar 186 % – beide Werte ermittelt nach dem Land-Equivalent-Ratio-Verfahren.

Agri-Photovoltaik ist keine Vision mehr, sondern ein in Deutschland rechtlich eigenständiges Segment der Photovoltaik. Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I am 16.05.2024 behandelt das EEG 2023 Agri-PV-Anlagen als „besondere Solaranlage" mit eigenem Ausschreibungs-Untersegment, eigenem Höchstwert und eigenem Technologiebonus. Privat gebaute Anlagen bis 2,5 Hektar sind seit 07.07.2023 im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB privilegiert. Damit wird Agri-Photovoltaik zu einer zentralen Technologie der Energiewende, weil sie Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungsmittelerzeugung und Stromproduktion auflöst.

Agri-Photovoltaik ist ein Verfahren der doppelten Flächennutzung: Auf derselben Fläche werden parallel Nahrungsmittel produziert und Solarstrom erzeugt. Dadurch entschärft sich die Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungsmittelproduktion und Energiewende, die bei klassischer Freiflächen-Photovoltaik auftritt. Der Gesamtertrag pro Hektar steigt, weil Strom- und Ernteerlöse auf derselben Fläche anfallen – dieser Effekt wird wissenschaftlich als Land Equivalent Ratio (LER) gemessen und erreicht in Heggelbach Werte von 160 % bis 186 %.

Drei Zielgruppen treffen bei Agri-Photovoltaik aufeinander: Landwirtinnen und Landwirte suchen planbare Zusatzeinkommen aus Stromproduktion, ohne den Ackerstatus zu verlieren. Investoren suchen eine Photovoltaik-Assetklasse mit EEG-Vergütungsbonus und politischem Rückenwind. Projektentwickler suchen Flächen, auf denen Freiflächen-Photovoltaik nicht genehmigungsfähig wäre. Entscheidend ist die Doppelnutzung: Agri-Photovoltaik erhält den landwirtschaftlichen Flächenstatus, Freifläche entzieht ihn – dieser Unterschied prägt Förderung, Steuer und Baurecht.

Vielfältige Anwendungsbereiche

Icon of Corn

Ackerbau

Getreide, Kartoffeln, Gemüse und andere Ackerkulturen gedeihen zwischen den Modulreihen. Praxistests zeigen: Bei getracken Anlagen sind sogar bis zu 10% höhere Erträge bei Sommergerste möglich – dank optimiertem Mikroklima.

Icon eines Feldes auf dem eine Pflanze wächst

Obst- und Weinbau

Die Module können bestehende Hagelschutznetze und Folientunnel ersetzen und bieten gleichzeitig Schutz vor Frost, Starkregen und Sonnenbrand. Besonders geeignet für Äpfel, Birnen, Beeren, Kiwis und Wein.

Icon eines Felde auf dem ein Haus und Bäume stehen

Grünlandwirtschaft

Auf Dauergrünland kommen häufig vertikale bifaziale Module zum Einsatz. Diese produzieren Strom von beiden Seiten und ermöglichen eine nahezu uneingeschränkte Bewirtschaftung zwischen den Reihen.

Icon von Beeren mit Blättern

Sonderkulturen

Kräuter, Salate, Beeren und andere Sonderkulturen profitieren besonders von der Teilverschattung und dem Witterungsschutz. Mit semitransparenten Modulen lässt sich die Lichtzufuhr optimal steuern.

icone ines Schweins

Nutztierhaltung

Agri-PV eignet sich auch hervorragend für Weidehaltung. Schafe, Jungrinder und Hühner nutzen die Module als Witterungsschutz. Für Hühner erfüllen die Anlagen zudem die AMA-Anforderungen an Auslaufflächen.

Definition und rechtlicher Rahmen nach DIN SPEC 91434

Agri-Photovoltaik ist nach DIN SPEC 91434:2021-05 definiert als die kombinierte Nutzung einer Fläche für landwirtschaftliche Produktion (Hauptnutzung) und PV-Stromerzeugung (Sekundärnutzung). Die Norm teilt Agri-PV-Anlagen in Kategorie I (lichte Höhe ≥ 2,10 m, max. 10 % Flächenverlust, Bewirtschaftung unter den Modulen) und Kategorie II (bodennah oder vertikal, max. 15 % Flächenverlust, Bewirtschaftung zwischen den Reihen). Die Kultur muss mindestens 66 % ihres Referenzertrags erreichen.

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) ist ein Verfahren, das die doppelte Flächennutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und PV-Stromerzeugung auf derselben Fläche ermöglicht. Die DIN SPEC 91434 („Agri-Photovoltaik-Anlagen – Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung", 26 Seiten, DOI 10.31030/3257526) ist der zentrale technische Bezugsrahmen für diese Technologie. Die Spezifikation wurde im Mai 2021 veröffentlicht und im Juni 2024 durch die DIN SPEC 91492 für Nutztierhaltung (Unterkategorien 1D und 2D) ergänzt – auch für Betriebe mit Rindern und anderen Nutztieren. Die Forschung rund um das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat diese Normen maßgeblich mitgeprägt; das EEG und das Baugesetzbuch nehmen darauf Bezug.

Kategorie I – hochaufgeständerte Agri-PV

Kategorie I fordert eine lichte Höhe von mindestens 2,10 m zwischen Boden und Modulunterkante. Die Bewirtschaftung findet unter den Modulen statt – der klassische Anwendungsfall ist Obstbau, Weinbau oder Hopfen. Die maximale Flächenverlust-Quote durch nicht bewirtschaftbare Bereiche (Fundamente, Fahrwege) beträgt 10 %. Typische Bauhöhen reichen von rund 3 m im Standardfall bis 7 m (Hopfenanlagen der Hallertau).

Kategorie II – bodennahe und vertikale Agri-PV

Kategorie II umfasst bodennahe Tische unter 2,10 m Höhe und die inzwischen marktprägenden vertikalen bifazialen Systeme nach Next2Sun-Prinzip. Bewirtschaftet wird zwischen den Modulreihen, die maximale Flächenverlust-Quote liegt bei 15 %. Typische Anwendung: Grünland, Ackerbau, Beweidung. Der Mindest-Referenzertrag von 66 % gilt in beiden Kategorien – die Anlage darf der Kultur also nicht mehr als ein Drittel ihres Ertrags entziehen.

Abgrenzung zur klassischen Freiflächen-Photovoltaik

Der Unterschied zwischen Agri-PV und klassischer Freiflächen-Photovoltaik ist planungs- und förderrechtlich fundamental. Er entscheidet darüber, welche Vergütungsklasse gilt, ob die Fläche Ackerland bleibt und wie sie steuerlich behandelt wird.

KriteriumAgri-PV (Kat. I / Kat. II)Freiflächen-PVQuelle
Landwirtschaftliche NutzungHauptnutzung, Referenzertrag ≥ 66 %Fläche entzogen, reine StromproduktionDIN SPEC 91434:2021-05
Max. Flächenverlust10 % (Kat. I) / 15 % (Kat. II)nicht anwendbarNorm, Abschnitt 4
FlächenstatusAckerland / Dauergrünland bleibtSonderbaufläche / PV-FlächeBMF-Erlass 15.07.2022, BStBl 2022 I S. 1226
GrundsteuerGrundsteuer A (land- u. forstwirt.)Grundsteuer B (Grundvermögen)BMF 15.07.2022
GAP-Direktzahlungenja, auf 85–90 % der FlächeneinBMLEH, Themenseite Agri-PV
Baurecht Außenbereichprivilegiert bis 2,5 ha hofnahnur per Bebauungsplan§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
EEG-Segment (< 1 MW)„besondere Solaranlage" + BonusRegelsegment § 48 EEG§ 37, § 48 EEG 2023 i.d.F. Solarpaket I

Diese Abgrenzung ist auch der Grund, warum Logic Energy Agri-PV-Projekte und Freiflächen-Photovoltaikanlagen in unterschiedlichen Projektpfaden entwickelt – Flächenakquise, Genehmigungslogik, Bankability und Vermarktungsmodell unterscheiden sich substanziell.

Technologievarianten im Überblick

Drei Technologiefamilien prägen den deutschen Agri-PV-Markt: hochaufgeständerte Systeme (4–6 m Höhe, 500–700 kWp/ha, für Sonderkulturen), vertikale bifaziale PV-Module nach Next2Sun-Prinzip (3 m Höhe, 200–390 kWp/ha, Grünland und Ackerbau) sowie nachgeführte Tracker-Systeme. Lichtdurchlässige oder semi-transparente Module ergänzen den Obstbau. Die Agri-PV-Technologie-Auswahl richtet sich nach Kultur, Breitengrad und Betriebsstruktur.

Die Entscheidung für eine Agri-PV-Technologie fällt nicht primär über Ertragsmodelle, sondern über die Kulturform und die Maschinenbreite des Betriebs. Eine Hopfenanlage braucht 7 m lichte Höhe, damit die Ernte-Maschinen unter den Modulen Solarstrom produzieren können, während darunter gearbeitet wird. Ein Grünlandbetrieb kommt mit 80 cm Durchfahrtshöhe zwischen senkrechten Modulen aus. Die folgende Übersicht zeigt die Marktstandards 2026 für PV-Anlagen in der Landwirtschaft:

VarianteKategorieLeistung/haCAPEX (€/kWp)Typische AnwendungQuelle
HochaufgeständertI (≥ 2,10 m)500–700 kWp1.500–1.700Obst, Beeren, Wein, HopfenFraunhofer ISE, LCOE-Studie Juli 2024
Vertikal bifazial (Next2Sun-Prinzip)II200–390 kWp700–1.000Grünland, Ackerbau, BeweidungFraunhofer ISE; Next2Sun GmbH
Nachgeführt (Tracker 1-/2-achsig)I400–700 kWp+10–20 % ggü. fixSonderkulturen mit LichtsteuerungFraunhofer ISE APV-Leitfaden 2025
Lichtdurchlässige Glas-Glas-ModuleI500–650 kWpPremium-SegmentApfel, Beeren (Hagelschutz)Modellregion Agri-PV BW
Bodennahe fixe TischeII600–900 kWp800–1.100Extensivgrünland, WeidehaltungNorm Abschnitt 4

Vertikale bifaziale Agri-PV nach Next2Sun-Prinzip

Vertikal aufgestellte bifaziale Glas-Glas-Module sind die markanteste Innovation des deutschen Agri-Photovoltaik-Marktes. Die Agri-PV-Module stehen senkrecht in Ost-West-Ausrichtung, die Modulreihen sind 10–13,5 m voneinander entfernt. Das Erzeugungsprofil weicht damit deutlich vom konventionellen Süd-Profil klassischer Photovoltaik ab: Die Leistungsspitzen der Stromproduktion liegen morgens und abends, die Mittagsdelle fällt aus. Für die Marktprämie in der Direktvermarktung ist dieses Ost-West-Profil oft günstiger als das Süd-Profil, weil es genau in die Hochpreisstunden der Strombörse fällt.

Lichtdurchlässige und semitransparente Module

Für den Obstbau werden häufig semitransparente Glas-Glas-Module mit 40–51 % Lichttransparenz eingesetzt (dokumentiert durch die Modellregion Agri-PV Baden-Württemberg, z.B. in Kressbronn am Bodensee). Diese PV-Module ersetzen gleichzeitig Hagelschutznetze und Folientunnel, was die Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Obstbauern erheblich verändert – die Einsparung bei Kulturschutz kompensiert oft den höheren CAPEX pro kWp. Die Modellregion fungiert hier als Brücke zwischen Forschung und Praxis.

Flächeneffizienz: Was der LER-Wert von 160 % wirklich bedeutet

In der Fraunhofer-ISE-Pilotanlage Heggelbach (Bodenseekreis, 194 kWp auf 0,3 ha) wurde für das Erntejahr 2017 ein Land Equivalent Ratio (LER) von 160 % gemessen; im Hitzesommer 2018 stieg der Wert auf 186 % (Fraunhofer ISE, Pressemitteilung 18.04.2019; Trommsdorff et al. 2021, DOI 10.1016/j.rser.2020.110694). Die pauschale Aussage „Agri-PV hat 160 % Flächeneffizienz" ist fachlich verkürzt – der Wert ist standort- und jahresspezifisch.

Der Land Equivalent Ratio (LER) ist die wissenschaftliche Kennzahl für Flächennutzungseffizienz und Flächennutzung im Agrarkontext. Er beantwortet die Frage: Wie viel Landfläche brauche ich in getrennter Nutzung, um den gleichen Gesamtertrag (Strom + Ernte) zu erreichen wie eine Agri-Photovoltaik-Anlage auf einer Fläche? Ein LER von 160 % bedeutet: Die Agri-PV-Fläche liefert denselben Gesamtnutzen wie 1,6 Hektar getrennte Solar- und Ackerfläche. Die Forschung zu Agri-PV-Anlagen hat in den letzten Jahren systematische Forschungsprojekte an mehreren Standorten dokumentiert:

Anlage / StudieLERJahr / KontextKulturQuelle
Fraunhofer-ISE Heggelbach160 %2017, NormaljahrMischfrucht (Kleegras, Weizen, Kartoffeln, Sellerie)Fraunhofer ISE, PM 18.04.2019
Fraunhofer-ISE Heggelbach186 %2018, DürrejahrMischfrucht, Kartoffel +11 %Trommsdorff et al. 2021, RSER
Weselek et al. Review> 100 %2019, Meta-Analysediv.DOI 10.1007/s13593-019-0581-3
Willockx et al. (EU)100–140 %2022, abhängig vom BreitengradMais, Weizen, SojaEnergy Reports 8, 8736
Wagner et al.15/16 Umwelt-Indikatoren besser2023ÖkobilanzAgronomy 13(2), 299

Das Heggelbach-Ergebnis ist kein Universal-Label. Weselek et al. 2021 (DOI 10.1007/s13593-021-00714-y) dokumentieren Ertragsänderungen je Kultur: Winterweizen –19 bis +3 %, Kartoffeln –20 bis +11 %, Kleegras –5 bis –8 %, Sellerie 2018 +12 %. Pataczek et al. 2023 (DOI 10.1111/ppl.14081) haben δ¹³C-Analysen für Winterweizen unter Modulen durchgeführt und zeigen eine messbare Dürre-Pufferwirkung. Die Botschaft ist differenziert: Agri-Photovoltaik erreicht in trockenen Jahren häufig höhere LER-Werte als in feuchten, weil die Beschattung dann zur Ressource wird. Laufende Forschungsprojekte an mehreren Standorten sollen diese Bandbreite weiter eingrenzen.

Ihre Vorteile Als Eigentümer auf einen Blick

Icon eines Feldes auf dem eine Scheune steht

Doppelte Flächennutzung

Produzieren Sie gleichzeitig Nahrungsmittel und sauberen Solarstrom auf derselben Fläche – eine nachhaltige Antwort auf die Herausforderungen von Energie- und Ernährungssicherheit.

Icon einer Sonne, welche von Wolken umgeben ist.

Verbessertes Mikroklima

Durch die Teilverschattung reduziert sich die Wasserverdunstung deutlich. Der Bewässerungsbedarf sinkt, und schattentolerante Pflanzen können sogar höhere Erträge erzielen.

Icon von Münzen

Zusätzliche Einkommensquelle

Profitieren Sie von stabilen Einnahmen durch die Stromproduktion und sichern Sie Ihren Betrieb wirtschaftlich ab – besonders in Zeiten volatiler Marktpreise.

Icon der Erde und eines Thermometers.

Klimaanpassung

Agri-PV trägt aktiv zur Anpassung an den Klimawandel bei und macht Ihren Betrieb zukunftsfähiger – eine Investition in die nächste Generation.

Icon einer Gewitterwolke mit Blitz, Regen und etwas Sonne

Schutz vor Extremwetter

Die Solarmodule bieten Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung, Hagel und Starkregen. Gerade bei zunehmenden Extremwetterereignissen ein entscheidender Vorteil für Ihre Ernte.

EEG-Vergütung 2026 und BNetzA-Ausschreibungen für Agri-PV

Agri-PV-Anlagen bis 1 MW erhalten nach EEG 2023 i.d.F. Solarpaket I (in Kraft 16.05.2024) einen anzulegenden Wert von 6,66 ct/kWh plus 0,5 ct/kWh Technologiebonus = 7,16 ct/kWh (Stand 2026–2028). Der anzulegende Wert ist die Bemessungsgrundlage für die Marktprämie in der Direktvermarktung; die feste Einspeisevergütung liegt nach § 53 Abs. 1 EEG um 0,4 ct/kWh niedriger (also 6,26 ct/kWh + Bonus). Nach der noch ausstehenden EU-Beihilfegenehmigung steigt der Agri-PV-Bonus auf +2,5 ct/kWh, also insgesamt 9,16 ct/kWh. Der Ausschreibungs-Höchstwert im Untersegment „besondere Solaranlagen" liegt bei 9,5 ct/kWh – gegenüber 5,79 ct/kWh im regulären 1. Segment der Freiflächen-Ausschreibung (BNetzA-Festlegung Gebotstermin 01.03.2026). Das Untersegment-Volumen 2026 beträgt 1.200 MW.

Das Solarpaket I (BGBl. 2024 I Nr. 151) hat die Agri-Photovoltaik als eigenständiges EEG-Segment etabliert. Neu ist die Kategorie „besondere Solaranlagen" nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2023, die Agri-PV-Anlagen, Moor-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV umfasst. Für alle diese Anlagentypen gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 9,5 ct/kWh und ein eigenes Ausschreibungsvolumen. Der Höchstwert für das reguläre 1. Segment der Freiflächen-Ausschreibung (Standard-Freifläche, ohne besondere Bonus-Anlagen) liegt zum Vergleich bei 5,79 ct/kWh (BNetzA-Festlegung für den Gebotstermin 01.03.2026) – die Differenz von rund 3,7 ct/kWh ist der Bonus-Charakter des Untersegments und ein zentraler Hebel, um den Ausbau der Solarenergie auf Landwirtschaftsflächen im Einklang mit der Energiewende zu steuern.

RegelungParagraphWert 2026StatusQuelle
Anzulegender Wert Freifläche bis 1 MW§ 48 Abs. 2 EEG 20236,66 ct/kWh (feste Vergütung 6,26 ct/kWh)gültigLfL Bayern PV-Infoblatt 001, 19.02.2026
Technologiebonus hoch aufgeständerte Agri-PV§ 38b EEG 2023 (Alt-Regelung)0,5 ct/kWh (2026–2028)gültig§ 38b EEG 2023
Agri-PV-Bonus besondere Solaranlagen§ 48 Abs. 1b EEG 2023+2,5 ct/kWhEU-Vorbehalt (Stand 04/2026)Clearingstelle EEG|KWKG, Rechtsfrage 258
Höchstwert Ausschreibung besondere Solaranlagen§ 37b Abs. 2 EEG 20239,5 ct/kWhEU-Vorbehalt§ 37b EEG 2023
Untersegment-Volumen 2026§ 37d EEG 20231.200 MWoperativBNetzA Ausschreibungskalender 2026
Deckel PV auf Landw.-Flächen§ 37 Abs. 4 EEG 202380 GW bis 2030gültig§ 37 Abs. 4 EEG 2023

Solarpaket I und das Untersegment „besondere Solaranlagen"

Das Untersegment-Ausschreibungsvolumen steigt stufenweise: 300 MW im Jahr 2024, 800 MW im Jahr 2025, 1.200 MW im Jahr 2026 und 2.075 MW im Zielpfad 2029. Beim Gebotstermin 01.12.2025 entfielen 204 MW (30 Zuschläge) auf das Untersegment besondere Solaranlagen innerhalb der gemeinsamen Solar-Ausschreibung des 1. Segments (BNetzA, Ausschreibungsergebnisse 2025). Der Höchstwert im regulären 1. Segment lag bei 6,80 ct/kWh, der mengengewichtete Durchschnittszuschlag bei 5,00 ct/kWh.

Der Kern-Knackpunkt: Die EU-Beihilfegenehmigung für den Zuschlag von +2,5 ct/kWh auf Agri-PV-Kleinanlagen und für den Höchstwert von 9,5 ct/kWh steht Stand April 2026 noch aus. In der Praxis heißt das: Bis zur Notifizierung gelten de facto nur die 6,66 + 0,5 = 7,16 ct/kWh. Projekte, die bereits auf dem vollen Bonus kalkuliert haben, stehen unter Planungsvorbehalt.

§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB – Privilegierung hofnaher Anlagen

Seit 07.07.2023 sind Agri-PV-Anlagen im Außenbereich privilegiert, wenn sie drei Kriterien erfüllen: (a) räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb, (b) Grundfläche bis 2,5 Hektar, (c) nur eine Anlage pro Hofstelle. Diese Privilegierung ersetzt den sonst langwierigen Bebauungsplan – der Betrieb erhält direkt eine Baugenehmigung. Für größere Anlagen ist weiterhin ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB erforderlich, mit typischen Verfahrensdauern von 12–24 Monaten.

Was eine Agri-PV-Anlage kostet: CAPEX, LCOE und Pacht-Benchmarks

Agri-PV-Anlagen kosten je nach System 700–1.700 €/kWp CAPEX (vertikal bifazial 700–1.000 €/kWp; hochaufgeständert 1.500–1.700 €/kWp). Die Stromgestehungskosten (LCOE) liegen nach Fraunhofer ISE (Juli 2024, Kost et al.) bei 5,2–11,9 ct/kWh, abhängig von Standort und Systemtyp. Die Landwirtschaft erhält 1.000–3.500 €/ha/a Pacht – das 2,5- bis 8-fache der durchschnittlichen Ackerpacht von 407 €/ha (Destatis, Agrarstrukturerhebung 2023) – und behält zusätzlich den Ertrag aus der Bewirtschaftung auf 85–90 % der Fläche. Der CAPEX-Aufschlag hochaufgeständerter Anlagen ggü. klassischer Freifläche (700–900 €/kWp) wird durch den EEG-Bonus für besondere Solaranlagen kompensiert.

Pachtmodelle in der Landwirtschaft: 1.000 bis 3.500 Euro pro Hektar

Pacht-Vergleich: Agri-PV vs. konventionelle Landpacht (Deutschland 2026)
Jahrespacht in €/ha, Mittelwerte bzw. Bandbreiten. Bei Agri-PV addiert sich der Landwirtschaftsertrag auf 85–90 % der Fläche.
Freiflächen-PV Ackerland
(Fläche entzogen)
2.500–4.500 €/ha
Agri-PV Kategorie I
(Obst / Hopfen)
2.000–3.500 €/ha
Agri-PV vertikal Kat. II
(Next2Sun, Grünland)
1.000–2.500 €/ha
Ackerpacht Ø Deutschland
(Basis-Benchmark)
407 €/ha
Grünland Ø Deutschland
212 €/ha
Agri-PV-Pachten liegen typischerweise beim 2,5- bis 8-fachen der durchschnittlichen Ackerpacht – plus Ernteertrag auf 85–90 % der Fläche.

Der entscheidende Punkt aus Sicht eines Landwirts: Bei Agri-Photovoltaik addieren sich Pacht plus Landwirtschaftsertrag. Bei klassischer Freiflächen-Verpachtung fällt der Ackerertrag komplett weg. Bei vertikaler Agri-Photovoltaik auf 10 Hektar Grünland kann ein Milchviehbetrieb weiter beweiden, während zusätzlich 10.000–25.000 € Pachteinnahme pro Jahr anfallen. Der PV-Strom aus der Erzeugung geht über den Netzverknüpfungspunkt in die Direktvermarktung; die Energie bleibt dabei vollständig im öffentlichen Netz.

Rendite-Benchmark für Investoren

Logic Energy kalkuliert Direktinvestments in Agri-Photovoltaik mit einer Basis-Rendite von 7–8 % p.a. – damit etwas unterhalb des Domain-Mittels für PV-Direktinvestment (6–10 % p.a., Firmengruppe Helm, Portfoliodaten 2024), bedingt durch den höheren CAPEX hochaufgeständerter Systeme gegenüber klassischer Freifläche. Mit vollständiger Nutzung steuerlicher Hebel (Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG plus Sonder-AfA 40 % plus degressive AfA 15 %) sind 10–12 % p.a. erreichbar. Der CAPEX-Aufschlag von 200–800 €/kWp gegenüber klassischer Freifläche wird durch den EEG-Bonus für besondere Solaranlagen und die Ost-West-Lastprofile vertikaler Systeme in der Direktvermarktung kompensiert. Für vertiefte Modellrechnungen siehe den Photovoltaik-Investment-Leitfaden und den Artikel zu Solaranlage-Renditen 2026.

Hinweis: Renditeangaben basieren auf Projektkalkulationen professionell geplanter Photovoltaikanlagen und historischen Ertragsdaten. Sie sind keine Garantie zukünftiger Ergebnisse. Tatsächliche Renditen hängen von Standort, Finanzierungsstruktur, EEG-Zuschlagswert und Vermarktungsmodell ab. Stand: April 2026.

Steuerliche Behandlung und Grundsteuer A

Gleichlautende Länder-Erlasse vom 15.07.2022 (BStBl 2022 I S. 1226) stellen klar: Agri-PV-Flächen bleiben im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Konkret heißt das drei Dinge: Erstens gilt weiter Grundsteuer A (nicht B). Zweitens bleibt die erbschaft- und schenkungsteuerliche Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG erhalten – ein wesentlicher Vorteil bei Hofübergaben. Drittens erhält der Landwirt weiterhin GAP-Direktzahlungen auf 85 % (Kat. II) bzw. 90 % (Kat. I) der Fläche.

Eine wichtige Einschränkung betrifft den Eigenbetrieb: Wenn der Landwirt die Agri-PV-Anlage selbst als Betreiber führt, sind die Einnahmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) – mit Abfärbungsrisiko auf die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Dieses Risiko wird in der Praxis durch Beteiligungs- oder Kommanditmodelle entschärft, wie sie auch Logic Energy nutzt. Weitere Details zu Investmentstrukturen finden Sie im Artikel Photovoltaik Direktinvestment.

Welche Kulturen mit Agri-PV kompatibel sind

Sehr gut geeignet sind Sonderkulturen unter Kategorie I (Apfel, Beerenobst, Wein, Hopfen) sowie Grünland und schattenverträglicher Ackerbau unter Kategorie II (Kleegras, Winterweizen, Kartoffeln, Sellerie). Als Lebensmittel-produzierende Pflanzen behalten sie unter Agri-Photovoltaik-Anlagen 66–100 % ihres Referenzertrags. Nicht geeignet sind Mais, Sonnenblume, Soja, Ackerbohne und Lupine wegen Wuchshöhe und Lichtbedarf. Die empirische Datengrundlage stammt aus Heggelbach (Weselek et al. 2021, DOI 10.1007/s13593-021-00714-y).

Die Eignung einer Pflanze für Agri-Photovoltaik hängt von drei Faktoren ab: Schattentoleranz, Maximalwuchshöhe und Maschinenbreite. Eine Sonnenblume mit 2,5 m Wuchshöhe scheidet unter 2,10 m lichter Höhe mechanisch aus. Der Anbau von Mais ist zwar genehmigungsrechtlich möglich, wirtschaftlich aber unattraktiv, da er als C4-Pflanze hohe Lichtbedarfe hat und unter Beschattung überproportional Ertrag verliert. Die Kombination aus Stromproduktion und Beerenobst- oder Obstanbau funktioniert dagegen sehr zuverlässig – beim Einsatz unter Schutzmodulen überwiegt der Schutzeffekt deutlich die Ertragseinbuße durch Verschattung. Im Einsatz sind die Pflanzen unter den PV-Modulen oft widerstandsfähiger gegen Hagel und Sonnenbrand als ungeschützte Kulturen.

KulturEignungEmpfohlene KategorieErtragseffekt (Heggelbach)Quelle
Apfel, Beerenobstsehr gutKat. I, lichtdurchlässigSchutz > ErtragseinbußeKOB Bavendorf; Trommsdorff 2023
Hopfensehr gutKat. I, 7 m Höhestabil, FrostschutzAu i.d. Hallertau 2023
WeingutKat. IPilzschutz +, UV-Schutz +ZHAW Schweiz
KartoffelngutKat. I / II–20 bis +11 % (Dürrejahr +)Weselek et al. 2021
WinterweizenakzeptabelKat. I / II–19 bis +3 %Weselek et al. 2021; Pataczek 2023
Kleegras / Grünlandsehr gutKat. II vertikal–5 bis –8 %, stabilWeselek et al. 2021
Selleriesehr gutKat. I+12 % (2018)Weselek et al. 2021
Mais / Sonnenblume / SojaungeeignetWuchshöhe / LichtbedarfNorm, Anhang

Neben dem klassischen Anbau von Früchten und Feldkulturen kommt zunehmend auch die Nutztierhaltung hinzu: Die DIN SPEC 91492 regelt seit Juni 2024 Unterkategorien speziell für Beweidung durch Kühe, Schafe oder Geflügel. Eine Agri-PV-Anlage auf Grünland kombiniert damit eine echte Doppelernte – Milch oder Fleisch auf demselben Hektar wie der Solarstrom. In dieser Form der Landnutzung treffen Naturschutz (Blühstreifen unter den Modulreihen), Tierwohl (Schatten im Sommer) und eine zusätzliche Einkommenssäule zusammen.

Sieben Synergien für die Landwirtschaft: von Dürreschutz bis Hagelschutz

Agri-Photovoltaik senkt den Bewässerungsbedarf um bis zu 20 %, ersetzt Hagelschutznetze, reduziert Schorf- und Mehltaupilzbefall, puffert Frostnächte und stabilisiert Erträge in Dürrejahren. In Heggelbach 2018 stiegen die Kartoffelerträge unter den PV-Modulen um +11 % gegenüber der Referenzfläche (Weselek et al. 2021, DOI 10.1007/s13593-021-00714-y). Für den Obstbau dokumentiert Trommsdorff et al. 2023 (Applied Energy 350, 121619) einen Hagelschutz-Effekt, der sonst Folientunnel ersetzen muss.

Sieben Synergien werden in der Fachliteratur konsistent berichtet: (1) Wasser- und Verdunstungshaushalt – der Bewässerungsbedarf sinkt laut ISE-Leitfaden um bis zu 20 %, die Bodenfeuchte ist in 60 cm Tiefe messbar höher. (2) Dürreresilienz – die Beschattung wirkt in trockenen Jahren ertragsstabilisierend (Pataczek et al. 2023). (3) Hitze- und Sonnenbrandschutz – die photosynthetisch aktive Strahlung (PAR) unter Modulen liegt rund 30–35 % niedriger, was für Obst- und Weinbau vorteilhaft ist. (4) Hagelschutz – Module ersetzen Hagelschutznetze, die in Obstanlagen allein 8.000–15.000 €/ha kosten können. (5) Starkregen- und Pilzschutz – Schorf, Mehltau und Peronospora treten seltener auf, wie ZHAW-Untersuchungen im Weinbau zeigen. (6) Frostschutz – unter Modulen liegen die Frostnachttemperaturen messbar höher. (7) Biodiversität – vertikale Systeme ermöglichen Blühstreifen zwischen den Reihen, was von mehreren Landesanstalten dokumentiert wurde.

Für Obstbetriebe verändert sich dadurch die Wirtschaftlichkeitsrechnung doppelt: Der Pachtvorteil addiert sich zu eingesparten Hagelschutznetzen, höherer Fruchtqualität und reduzierten Pflanzenschutzaufwendungen. Agri-Photovoltaik wird damit in vielen Betriebs-Konstellationen zu einer echten Win-win-Situation zwischen Landwirtschaft und Energiewende.

Deutschlands Marktpotenzial: 500 GW realistisch, 80 GW bis 2030

Deutschlands theoretisches Agri-PV-Potenzial liegt laut Fraunhofer-ISE-Potenzialstudie (Juli 2025, Autorin Salome Hauger) bei 7.907 GWp, technisch realisierbar 5.600 GWp, optimal geeignet rund 500 GWp. Der gesetzliche Deckel für PV auf Landwirtschaftsflächen beträgt 80 GW bis 2030 (§ 37 Abs. 4 EEG 2023); die Ausschöpfung lag am 31.08.2025 bei 12,9 GW. Der ältere Leitfaden-Wert von 1.700 GWp (ISE 2022) ist ein theoretisches Maximum auf 10 % der Agrarflächen.

Die installierte Leistung der Agri-PV-Anlagen in Deutschland liegt Anfang 2024 bei rund 14–16 MWp (Forschungs- und Demo-Anlagen laut agri-pv.org-Impulspapier). Die Projektpipeline 2024–2026 wird mit 750–1.000 MWp beziffert. 2025 und 2026 gehen erste industrielle Großanlagen in Betrieb: Dorfen/Wies (20 MWp auf 18 ha, August 2025) und Oberndorf am Lech (Bayern, 17 MWp auf 28 ha, März 2026). Der Ausbau-Schwerpunkt liegt in Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg, wo klassische Ackerflächen mit Sonderkulturen besonders verbreitet sind.

Davon zu unterscheiden sind die rund 14,7 GW konventionelle Freiflächen-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen (BNetzA, Stand 30.11.2025) – diese gelten nicht als Agri-PV im Sinne der DIN SPEC 91434, weil hier die landwirtschaftliche Hauptnutzung wegfällt. Der Agri-PV-Markt im engeren Sinne ist mit 14–16 MWp bestehender Anlagen also rund Faktor 1.000 kleiner als die klassische Freifläche, hat aber dank Solarpaket I die mit Abstand dynamischste Wachstumskurve im deutschen PV-Segment.

Zur Einordnung: Das Photovoltaik-Gesamtziel Deutschlands liegt bei 215 GW bis 2030 (BMWK Photovoltaik-Strategie vom 05.05.2023). Der 80-GW-Cap für Photovoltaik-Anlagen auf Landwirtschaftsflächen wäre demnach gut ein Drittel – die ressourcen-limitierten 500 GWp ein Vielfaches davon. Agri-PV ist damit kein physikalischer, sondern ein planungsrechtlicher und fördersystematischer Engpass. Als Kernbaustein der Energiewende, der gleichzeitig die Produktion von Lebensmitteln erhält, steht die Technologie im Zentrum einer zunehmend gesamtgesellschaftlich geführten Debatte.

Sieben deutsche Referenzanlagen von Heggelbach bis Löffingen

Sieben Leuchtturm-Anlagen dokumentieren den deutschen Agri-PV-Markt: Heggelbach (194 kWp, ISE-Pilot 2016), Dirmingen (2 MWp vertikal, Next2Sun 2018), Donaueschingen-Aasen (4,1 MWp vertikal, 2020), Gelsdorf (258 kWp Apfel, 2021), Kressbronn (239 kWp Apfel semitransparent, 2022), Au i.d. Hallertau (740 kWp Hopfen, 2023) und Löffingen (4,3 MWp dreireihig vertikal, 2024). Alle Anlagen sind mit mindestens zwei unabhängigen Primärquellen (Betreiber-PM + Fachpresse + ISE) verifiziert.

#ProjektLeistungTechnologieKulturInbetriebnahmeBetreiber
1Heggelbach (BW)194 kWpKat. I, 5 m aufgeständertMischfrucht (Kleegras, Weizen, Kartoffeln, Sellerie)09/2016Hofgemeinschaft Heggelbach + Fraunhofer ISE + BayWa r.e. + EWS
2Eppelborn-Dirmingen (Saarland)2 MWpKat. II, vertikal bifazialGrünland09/2018Ökostrom Saar Wind + Next2Sun
3Donaueschingen-Aasen (BW)4,1 MWpKat. II, vertikal bifazialGrünland07/2020Solverde Bürgerkraftwerke + Next2Sun
4Gelsdorf (RLP)258 kWpKat. I, lichtdurchlässig, TrackerApfel05/2021Bio-Obsthof Nachtwey + BayWa r.e. + ISE
5Kressbronn (BW)239 kWpKat. I, semitransparent 3,5 mApfel05/2022Obsthof Bernhard + Modellregion BW
6Au i.d. Hallertau (BY)~740 kWpKat. I, 7 mHopfen07/2023AgrarEnergie.Solar GmbH (Wimmer)
7Löffingen (BW)4,3 MWpKat. II, vertikal bifazial dreireihigAckerbau + Grünland + Rinder11/2024Agri Solarpark Löffingen (Next2Sun + Wiggert)

Die Entwicklung dieser sieben Agri-PV-Anlagen zeigt die Lernkurve des Marktes: Heggelbach (2016) startete als reines Forschungsprojekt der angewandten Solarforschung auf 0,3 Hektar – als Agri-PV-Forschungsanlage war es die erste ihrer Art in Deutschland. Löffingen (2024) ist auf 14 Hektar bereits industrielle Skalierung mit drei kombinierten Kulturen. Die Projektgrößen verfünfzigfachen sich innerhalb von acht Jahren, die LCOE-Werte bewegen sich entsprechend nach unten. Weitere Informationen zu laufenden Forschungsprojekten bündelt die Modellregion Agri-PV Baden-Württemberg, die mit fünf Pilotanlagen in der zweiten Phase 2025–2026 belastbare Praxisdaten für Landwirtinnen und Praxisbetriebe liefert.

Grenzen und berechtigte Kritik an Agri-PV

Der Deutsche Bauernverband (DBV), das Landvolk Niedersachsen und der Hessische Bauernverband warnen vor Flächenverdrängung durch höhere Photovoltaik-Pachten. Das Thünen-Institut beziffert in seiner Studie 2025 die Stromgestehungskosten von Agri-Photovoltaik auf 4–148 % über Standard-Freifläche. Die EU-Beihilfegenehmigung des Solarpakets I steht Stand 04/2026 aus, was Planungssicherheit beim +2,5-ct-Bonus reduziert. 65–80 % der deutschen Agrarflächen sind Pachtflächen – die Konkurrenz um Flächenverfügbarkeit ist real.

Sechs Einwände werden in der Fachdebatte wiederholt formuliert und sollen in einem ehrlichen Leitfaden nicht ausgeblendet werden. Erstens die Flächenkonkurrenz: Wenn Agri-PV-Pachten dauerhaft dreimal höher liegen als Ackerpachten, entstehen Verdrängungseffekte zulasten junger Betriebe ohne Eigenflächen. Zweitens die Wirtschaftlichkeit: Das Thünen-Institut weist höhere Stromgestehungskosten aus; der Verband für nachhaltige Agri-PV (VnAP) kritisiert diese Bewertung als einseitig, weil sie den Ernteertrag auf 85–90 % der Fläche nicht berücksichtigt. Drittens die Genehmigungsdauer: Anlagen über 2,5 ha brauchen einen Bebauungsplan mit typisch 12–24 Monaten Verfahrensdauer.

Viertens technische Aspekte: Bodenverdichtung durch schmalere Arbeitsbreiten, Umbau der Maschinenflotte, Rückbauverpflichtung nach 20–40 Jahren. Fünftens die EU-Beihilfegenehmigung: Solange der +2,5 ct/kWh-Bonus und der 9,5-ct/kWh-Höchstwert nicht notifiziert sind, bleibt Planungsunsicherheit. Sechstens der Netzanschluss: Im ländlichen Raum bestehen Kapazitätsengpässe, und das Solarspitzengesetz vom 25.02.2025 entzieht die Vergütung in negativen Börsenpreisstunden.

Die Akzeptanzseite ist dagegen eher positiv. Eine Untersuchung der Universität Göttingen zusammen mit dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Applied Energy) berichtet, dass 72,4 % der befragten Landwirte grundsätzlich offen für Agri-PV sind, mit Vorbehalten insbesondere beim Landschaftsbild. Die Akzeptanz in der Nachbarschaft hängt erfahrungsgemäß stark davon ab, wie früh und transparent kommuniziert wird.

Internationaler Vergleich: Japan, Frankreich, Italien

Japan hat seit 2013 rund 300 MW in etwa 2.000 „Solar-Sharing"-Anlagen installiert (METI-FIT-Rahmen). Frankreich regelt Agri-PV seit Décret n° 2024-318 (08.04.2024) mit Pachten von 2.000–5.000 €/ha und Ertragsminderungs-Grenzen unter 10 %. Italien fördert mit einem PNRR-Budget von 1,099 Mrd. € das Ziel von 1,04 GWp bis 30.06.2026. Die deutsche Regulierung ist im europäischen Vergleich eher spät dran, aber mit eigenständigem EEG-Segment anspruchsvoller strukturiert.

LandInstallierte LeistungRahmenPacht / FörderungQuelle
Japan~300 MW, ~2.000 FarmsMETI-FIT seit 20139,5–16 JPY/kWh (klein), 8,98–9,2 JPY/kWh (Auktion)meti.go.jp; IEA-PVPS
Frankreich> 200 Projekte in PlanungDécret 2024-318 v. 08.04.2024 + Arrêté 05.07.20242.000–5.000 €/ha Pacht; 40 % Belegung Kulturen, 60 % Tierhaltunglegifrance.gouv.fr
ItalienZiel 1,04 GWp bis 30.06.2026PNRR M2C2 1.11,099 Mrd. € Budget, Fondo perduto bis 40 % + 20-J.-FiTgse.it
China~12 GWp (2021), Ningxia 20.000 haregional, keine EinheitsregelprovinzspezifischIEA-PVPS
Deutschland~14–16 MWp + 750–1.000 MWp PipelineNorm + EEG 2023 + BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 91.000–3.500 €/ha Pacht; 7,16 ct/kWh (EEG 2026)Fraunhofer ISE; LfL Bayern 2026

Agri-PV 2026 bis 2030: EEG-Novelle, CfD und Solarpaket II

Solarpaket II ist Stand 04/2026 nicht verabschiedet. Bundesministerin Katherina Reiche (CDU) bereitet parallel eine umfassende EEG-Novelle vor (Arbeitsentwurf Feb/März 2026): Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neu-Kleinanlagen ab 01.01.2027, Ersatz durch Contracts for Difference (CfD) gemäß EU-Strommarktreform VO (EU) 2024/1747. Die EEG-2023-Beihilfegenehmigung läuft zum 31.12.2026 aus. Bis dahin muss eine Nachfolgeregelung stehen.

Der CfD-Übergang ist für Agri-Photovoltaik-Kalkulationen besonders kritisch, weil viele Projektentwickler auf den +2,5 ct/kWh-Bonus gesetzt haben. Unter einem CfD-System würde der Bonus-Mechanismus ohnehin durch einen Differenzvertrag mit Spot-Marktbezug ersetzt. Die EU fordert einen Clawback-Mechanismus: Wenn der Marktpreis über dem Contract-Strike liegt, muss der Anlagenbetreiber die Differenz an den Staat zurückführen. Das verändert die Rendite-Logik grundlegend.

Für Entscheider heißt das: 2026 ist das letzte reguläre Jahr, in dem sich Agri-PV-Projekte mit der bisherigen Förderlogik durchplanen lassen. Wer 2026 Zuschlag erhält, bekommt 20 Jahre EEG-Vergütung mit Bestandsschutz. Projekte, die ab 2027 genehmigt werden, fallen voraussichtlich unter das neue CfD-Regime. Mehr Details zu diesem regulatorischen Zeitfenster finden Sie im Artikel zur CfD-Pflicht 2027 für PV-Investoren.

Ihr nächster Schritt mit Logic Energy

Die Firmengruppe Helm (mediplan Helm e.K. + Logic Energy) entwickelt Agri-PV-Projekte für zwei Zielgruppen: landwirtschaftliche Betriebe und Flächeneigentümer, die Pachteinnahmen und den Erhalt der landwirtschaftlichen Hauptnutzung verbinden wollen, sowie Investoren, die nach einer Photovoltaik-Assetklasse mit EEG-Bonus-Mechanismus suchen. Drei Alleinstellungsmerkmale unterscheiden den Ansatz im Einsatz moderner Agri-PV-Technologie:

  1. Aktive Flächenakquise – systematische Suche geeigneter Agri-PV-Flächen in Bayern, Baden-Württemberg und angrenzenden Regionen.

  2. Fixierte Finanzierung – garantierte Finanzierungszusage vor Projektstart.

  3. Alles aus einer Hand – Flächenakquise, Projektierung, Genehmigung und Errichtung der PV-Anlagen über eine Ansprechpartner-Struktur; persönliche Inhaberhaftung als e.K. als zusätzliches Vertrauenssignal.

Fläche anbieten

Sie verfügen über landwirtschaftliche Fläche ab ca. 5 Hektar in geeigneter Lage? Die Firmengruppe Helm prüft Ihre Fläche kostenlos auf Agri-PV-Eignung – Netzanschlusssituation, Bodenbeschaffenheit, Genehmigungsfähigkeit nach § 35 BauGB bzw. Bebauungsplan und passendes Technologiekonzept.

Agri-PV-Beratung für Investoren

Für Investoren ab 100.000 EUR Eigenkapital bietet Logic Energy Zugang zu Agri-PV-Projekten über das Wechselrichter-Ertragsbeteiligungsmodell. Details finden Sie auf der Seite PV-Investor werden und im übergeordneten Photovoltaik Investment Leitfaden.

➡️ Kontakt aufnehmen: /kontakt – unverbindliche Erstberatung binnen 48 Stunden. Telefon: +49 9261 62620 · E-Mail: info@logicenergy.de · Am Anger 1, 96364 Marktrodach, Bayern

Agri-Photovoltaik ist 2026 in Deutschland ein regulatorisch etabliertes, wirtschaftlich differenziertes Photovoltaik-Segment. Die Norm definiert die technischen Leitplanken für Agri-PV-Anlagen, das Solarpaket I hat ein eigenes EEG-Untersegment mit 1.200 MW Jahresvolumen eingeführt, und die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB beschleunigt hofnahe Projekte bis 2,5 ha. Für die Landwirtschaft bedeutet das planbare Pachteinnahmen von 1.000–3.500 €/ha bei Erhalt von Ackerstatus, Direktzahlungen und steuerlicher Verschonung. Für Investoren ist 2026 das letzte reguläre Jahr vor dem CfD-Übergang.

Wer jetzt plant, sichert sich 20 Jahre EEG-Vergütung mit Bestandsschutz. Logic Energy begleitet diesen Pfad – von der Flächenprüfung über die Genehmigung bis zum Bau. Verwandte Themen finden Sie in unserem Leitfaden zu Freiflächen-Photovoltaik, im Photovoltaik-Investment-Pillar sowie im Überblick aller Photovoltaik-Anlagentypen.

Hinweis zu Rendite-Angaben: Die genannten Werte (7–8 % p.a. Basis, 10–12 % p.a. mit Steuerhebeln) stammen aus Portfoliodaten der Firmengruppe Helm und aus Projektkalkulationen professionell geplanter Photovoltaikanlagen. Sie sind keine Garantie zukünftiger Ergebnisse und keine Anlageberatung. Individuelle Projektrenditen hängen von Standort, Finanzierungsstruktur, EEG-Zuschlagswert und Vermarktungsmodell ab. Stand dieser Publikation: 23.04.2026.

Für Landwirte:

Sind Sie bereit für Ihre Agri-PV Anlage?

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Ihre Vorteile:

  • Zusätzliche Einkommensquelle (Pacht oder Stromverkauf)

  • Schutz Ihrer Kulturen vor Extremwetter (Hagel, Starkregen, Trockenheit)

  • EU-Agrarförderung bleibt erhalten (Fläche gilt als landwirtschaftlich)

  • Reduzierter Bewässerungsbedarf durch Teilverschattung

  • Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende

Zwei Möglichkeiten für Sie:

  • Option 1: Fläche verpachten Sie verpachten Ihre Fläche an uns für 20 Jahre. Wir investieren, bauen und betreiben die Anlage. Sie erhalten Pachteinnahmenund bewirtschaften Ihre Fläche weiter wie gewohnt.

  • Option 2: Selbst investieren Sie investieren selbst in die Anlage. Wir planen, bauen und betreiben sie für Sie. Sie erhalten die Einnahmen aus dem Stromverkauf (deutlich höher als Pacht, aber Kapitalbindung).

Großes Solarfeld mit ländlicher Umgebung und Monokulturen, teilweise von Bäumen gesäumt, in Schwarz-Weiß

FÜR INVESTOREN:

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Wirkung: saubere Energie UND nachhaltige Landwirtschaft. Wir organisieren die

Flächen und Pachtverträge mit Landwirten – Sie investieren in fertig geplante,

genehmigte Projekte.

Was Sie bekommen:

  • Ready-to-build Agri-PV-Projekte (bereits geplant und genehmigt)

  • Wechselrichter-Beteiligung ab 100.000 € oder ganze Anlagen

  • 20-40 Jahre Laufzeit mit planbaren Erträgen aus Stromverkauf

  • Gesicherte Pachtverträge mit Landwirten (20+ Jahre Laufzeit)

  • Persönliche Inhaberhaftung (e.K.) – Vertrag mit mediplan Helm e.K.

  • Finanzierungsvermittlung: Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu unserer erfahrenen Hausbank her, die auf PV-Investments spezialisiert ist (typischerweise 20-30% Eigenkapital erforderlich)

Warum Agri-PV besonders attraktiv ist:

  • Doppelte gesellschaftliche Wirkung: Energie + Landwirtschaft kombiniert

  • Höhere politische Akzeptanz als reine Freiflächen-PV (wichtig für Genehmigungen)

  • Sehr stabile, langfristige Pachtverträge mit Landwirten

  • Steuerlich gestaltbar: Viele Investoren nutzen IAB (§7g EStG) oder Sonderabschreibungen

Mindestinvestment: 100.000 € (Wechselrichter-Beteiligung)

💡 Wichtiger Hinweis: Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information über Agri-PV als Technologie und Investitionsmodell. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Renditeangaben und wirtschaftliche Darstellungen basieren auf Erfahrungswerten und Modellrechnungen — sie sind keine Garantie zukünftiger Ergebnisse. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Finanz- oder Steuerberater. mediplan Helm e.K. und Logic Energy sind keine zugelassenen Finanz- oder Steuerberater. Viele unserer Investoren nutzen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG — sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.

FAQ

  • Agri-Photovoltaik kombiniert auf derselben Fläche landwirtschaftliche Produktion (Hauptnutzung) und Stromerzeugung (Sekundärnutzung). Die Norm fordert mindestens 66 % des Referenzertrags der Kultur und maximal 10 % (Kat. I) bzw. 15 % (Kat. II) Flächenverlust.

  • Marktübliche Agri-PV-Pachten liegen bei 1.000–3.500 €/ha/a – das 2,5- bis 8-fache der durchschnittlichen Ackerpacht von 407 €/ha (Destatis, Agrarstrukturerhebung 2023). Zusätzlich bleibt der Landwirtschaftsertrag auf 85–90 % der Fläche erhalten.

  • Für Anlagen bis 1 MW: 6,66 ct/kWh anzulegender Wert plus 0,5 ct/kWh Technologiebonus = 7,16 ct/kWh. Nach EU-Beihilfegenehmigung des Solarpakets I steigt der Bonus auf +2,5 ct/kWh. Ausschreibungs-Höchstwert besondere Solaranlagen: 9,5 ct/kWh (§ 37b Abs. 2 EEG 2023).

  • Ja. Bei DIN-SPEC-91434-konformer Umsetzung bleiben Flächen Ackerland/Dauergrünland und erhalten GAP-Direktzahlungen auf 85–90 % der Fläche. Steuerlich: Grundsteuer A, ErbSt-Verschonung nach §§ 13a/b ErbStG bleibt bestehen (BMF-Erlass 15.07.2022).

  • Sehr gut: Apfel, Beerenobst, Wein, Hopfen, Kartoffeln, Sellerie, Kleegras, Grünland. Weniger geeignet: Mais, Sonnenblume, Soja, Ackerbohne, Lupine. Sonderkulturen profitieren zusätzlich von Hagel-, Sonnenbrand- und Starkregenschutz.

  • Kategorie I: lichte Höhe ≥ 2,10 m, Bewirtschaftung unter den Modulen (z. B. Obstbau), max. 10 % Flächenverlust. Kategorie II: bodennah unter 2,10 m oder vertikal, Bewirtschaftung zwischen den Reihen (z. B. Grünland, Ackerbau), max. 15 % Flächenverlust.

  • Kleine hofnahe Anlagen bis 2,5 ha sind seit 07.07.2023 nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB privilegiert und benötigen nur eine Baugenehmigung. Größere Anlagen brauchen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit 12–24 Monaten Verfahrensdauer.

Quellenangaben

  1. Fraunhofer ISE – Leitfaden Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende, 4. Auflage – Landnutzungseffizienz (LER 1,6–1,86), 4%-Agrarflächenthese, technisches Potenzial 1.700 GWp, Juni 2025

  2. TFZ Straubing / LfL Bayern – Sommergerste unter Solarmodulen, Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt – Vorläufiges Einjahresergebnis Demonstrationsanlage Grub: bis zu 10 % höhere Erträge bei Sommergerste, April 2025

  3. DIN SPEC 91434:2021-05 – Agri-Photovoltaik-Anlagen: Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung – Flächenverlust max. 10 %/15 %, Mindesthöhe 2,10 m, 66 % Referenzertrag, Kategorie I/II, Mai 2021

  4. DIN SPEC 91492:2024-06 – Anforderungen an die Nutztierhaltung bei Agri-PV-Anlagen – Ergänzungsnorm zu DIN SPEC 91434 für Weidehaltung (Schafe, Rinder, Geflügel), Juni 2024

  5. § 12 Abs. 4 Nr. 6 und Abs. 5 GAPDZV – GAP-Direktzahlungen-Verordnung – Beihilfefähigkeit von Agri-PV-Flächen, max. 15 % Flächenverlust, 85 %-Regel, zuletzt geändert Dezember 2025

  6. § 48 EEG 2023 – Solare Strahlungsenergie – EEG-Vergütung für besondere Solaranlagen, Mindesthöhe 2,10 m, Agri-PV-Bonus § 48 Abs. 1b (unter EU-Beihilfevorbehalt)

  7. § 37d EEG 2023 – Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments – Untersegment besondere Solaranlagen, bevorzugte Bezuschlagung, Höchstwert 9,50 ct/kWh (unter EU-Beihilfevorbehalt)

  8. § 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag – IAB bis 50 % der Anschaffungskosten, Gewinngrenze 200.000 €, Sonder-AfA bis 40 % in 5 Jahren

  9. BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Az. IV C 6 – S 2121/23/10001:001, BStBl I 2023, 1494 – Zusammenspiel § 7g EStG mit PV-Steuerbefreiung § 3 Nr. 72 EStG, IAB bei gewerblichen PV-Anlagen voll anwendbar

  10. Gleichlautende Ländererlasse der obersten Finanzbehörden vom 15.07.2022, BStBl I 2022, 1226 – Zurechnung von Agri-PV zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer)

  11. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen – Pressemitteilung Füracker: Rechtssicherheit für Agri-PV-Anlagen – Keine Nachteile bei Erbschaft- und Grundsteuer für Agri-PV, Dezember 2022

  12. Next2Sun GmbH – Agri-PV FAQ – Vertikale bifaziale Module: über 90 % Flächennutzung, Reihenabstand 10 m ≈ 0,4 MW/ha, Referenzprojekt Donaueschingen-Aasen

  13. Bundesnetzagentur – Ausschreibung Solaranlagen erstes Segment, Gebotstermin 1. März 2026 – Höchstwert 5,79 ct/kWh, Zuschlagsergebnisse besondere Solaranlagen

  14. BSW Solar – Übersicht Vergütungen für PV-Anlagen nach EEG 2023 – Aktuelle anzulegende Werte und Vergütungssätze, Stand Januar 2026

  15. Clearingstelle EEG|KWKG – Häufige Rechtsfrage Nr. 229: Förderfähigkeit von Agri-PV-Anlagen – Systematische Darstellung aller EEG-Voraussetzungen für Agri-PV, laufend aktualisiert

  16. Landwirtschaftskammer NRW – Merkblatt: Beihilfefähigkeit von Flächen mit Photovoltaik-Anlagen – GAP-Direktzahlungen bei Agri-PV, Sammelantrag 2025

  17. Becker Büttner Held (BBH) – Agri-PV: Schluss mit der Angst vor dem Verlust der EU-Direktzahlungen – Juristische Einordnung GAP-Beihilfefähigkeit bei Agri-PV

  18. Firmengruppe Helm / Logic Energy – Eigendarstellung – Mindestinvestment 100.000 EUR, Wechselrichter-Beteiligung, Pachtlaufzeit 20 Jahre, Investitionslaufzeit 20–40 Jahre, Eigenkapital typischerweise 20–30 %´