Agri-PV
Landwirtschaft trifft Solarenergie
Landwirte Aufgepasst -Ihre Flächen doppelt nutzen
Agri-Photovoltaik verbindet nachhaltige Landwirtschaft mit sauberer Energieproduktion. Nutzen Sie Ihre Flächen effizienter und schaffen Sie eine zusätzliche Einkommensquelle – bei gleichzeitigem Schutz Ihrer Kulturen.
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) ermöglicht die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung. Bei hoch aufgeständerten Anlagen beträgt der Flächenverlust maximal 10 % (DIN SPEC 91434), EU-Agrarförderung bleibt erhalten. Logic Energy projektiert, baut und betreibt Agri-PV-Anlagen — als Pachtmodell für Landwirte oder als Direktinvestment ab 100.000 EUR über mediplan Helm e.K.
Was ist Agri-PV?
Agri-Photovoltaik ermöglicht die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Stromerzeugung. Mindestens 85% Ihrer Fläche bleiben weiterhin landwirtschaftlich nutzbar, während innovative Solartechnologie saubere Energie liefert.
Das Besondere: 160–186 %% Flächeneffizienz Durch die Doppelnutzung erreichen Sie eine außergewöhnliche Flächeneffizienz-Erhöhung von 60–86 % – beide Nutzungen erzielen jeweils rund 80% ihres Einzelertrags. Eine beeindruckende Tatsache: Bereits 4% der deutschen Agrarflächen würden ausreichen, um mit Agri-PV den gesamten aktuellen Strombedarf Deutschlands zu decken.
Durch intelligente Tracker-Systeme, die sich dynamisch an den Sonnenstand anpassen, maximieren wir die Energieerträge. Gleichzeitig können Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb zwischen den Modulreihen uneingeschränkt fortführen – ob Ackerbau oder Grünland.
Vielfältige Anwendungsbereiche
Ackerbau
Getreide, Kartoffeln, Gemüse und andere Ackerkulturen gedeihen zwischen den Modulreihen. Praxistests zeigen: Bei getracken Anlagen sind sogar bis zu 10% höhere Erträge bei Sommergerste möglich – dank optimiertem Mikroklima.
Obst- und Weinbau
Die Module können bestehende Hagelschutznetze und Folientunnel ersetzen und bieten gleichzeitig Schutz vor Frost, Starkregen und Sonnenbrand. Besonders geeignet für Äpfel, Birnen, Beeren, Kiwis und Wein.
Grünlandwirtschaft
Auf Dauergrünland kommen häufig vertikale bifaziale Module zum Einsatz. Diese produzieren Strom von beiden Seiten und ermöglichen eine nahezu uneingeschränkte Bewirtschaftung zwischen den Reihen.
Sonderkulturen
Kräuter, Salate, Beeren und andere Sonderkulturen profitieren besonders von der Teilverschattung und dem Witterungsschutz. Mit semitransparenten Modulen lässt sich die Lichtzufuhr optimal steuern.
Nutztierhaltung
Agri-PV eignet sich auch hervorragend für Weidehaltung. Schafe, Jungrinder und Hühner nutzen die Module als Witterungsschutz. Für Hühner erfüllen die Anlagen zudem die AMA-Anforderungen an Auslaufflächen.
Ihre Vorteile Als Eigentümer auf einen Blick
Doppelte Flächennutzung
Produzieren Sie gleichzeitig Nahrungsmittel und sauberen Solarstrom auf derselben Fläche – eine nachhaltige Antwort auf die Herausforderungen von Energie- und Ernährungssicherheit.
Verbessertes Mikroklima
Durch die Teilverschattung reduziert sich die Wasserverdunstung deutlich. Der Bewässerungsbedarf sinkt, und schattentolerante Pflanzen können sogar höhere Erträge erzielen.
Zusätzliche Einkommensquelle
Profitieren Sie von stabilen Einnahmen durch die Stromproduktion und sichern Sie Ihren Betrieb wirtschaftlich ab – besonders in Zeiten volatiler Marktpreise.
Klimaanpassung
Agri-PV trägt aktiv zur Anpassung an den Klimawandel bei und macht Ihren Betrieb zukunftsfähiger – eine Investition in die nächste Generation.
Schutz vor Extremwetter
Die Solarmodule bieten Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung, Hagel und Starkregen. Gerade bei zunehmenden Extremwetterereignissen ein entscheidender Vorteil für Ihre Ernte.
Unsere Technologie
Wir setzen auf flexible Tracker-Systeme, die sich automatisch dem Sonnenstand anpassen. Diese intelligente Technologie bietet mehrere Vorteile:
Horizontale Tracker-Systeme
Maximale Energieerträge durch optimale Modulausrichtung
Verbesserte Stromproduktionskurve mit Verschiebung des Mittags-Peaks auf Vormittag und Nachmittag
Mindesthöhe von 2,10 Metern für uneingeschränkte Bewirtschaftung
Perfekt für Ackerbau und Dauerkulturen
Vertikale bifaziale Module
Stromproduktion von beiden Seiten (Ost und West)
Gleichmäßiger Energieertrag über den Tag ohne typische Mittagsspitze
Besonders wirtschaftlich, da Strom morgens und abends oft höher vergütet wird
Über 90% der Fläche bleibt landwirtschaftlich nutzbar
Ideal für Grünland und Weidehaltung
Investition in die Zukunft
Eine Agri-PV-Anlage erfordert höhere Anfangsinvestitionen als konventionelle Freiflächenanlagen, bietet dafür aber entscheidende Vorteile:
Höhere spezifische Erträge durch optimierte Tracker-Technologie
Doppelte Nutzung der Fläche für Landwirtschaft und Energie
Langfristig stabile Einnahmen aus der Stromproduktion
Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende
Wir entwickeln wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, die sich für Ihren Betrieb rechnen und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten.
Für Landwirte:
Sind Sie bereit für Ihre Agri-PV Anlage?
Sie haben Acker- oder Grünland und möchten es doppelt nutzen? Mit Agri-PV kombinieren Sie Landwirtschaft und Stromerzeugung auf derselben Fläche. Mindestens 85% Ihrer Fläche bleiben weiterhin landwirtschaftlich nutzbar – gleichzeitig produzieren Sie sauberen Strom.
Ihre Vorteile:
Zusätzliche Einkommensquelle (Pacht oder Stromverkauf)
Schutz Ihrer Kulturen vor Extremwetter (Hagel, Starkregen, Trockenheit)
EU-Agrarförderung bleibt erhalten (Fläche gilt als landwirtschaftlich)
Reduzierter Bewässerungsbedarf durch Teilverschattung
Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende
Zwei Möglichkeiten für Sie:
Option 1: Fläche verpachten Sie verpachten Ihre Fläche an uns für 20 Jahre. Wir investieren, bauen und betreiben die Anlage. Sie erhalten Pachteinnahmenund bewirtschaften Ihre Fläche weiter wie gewohnt.
Option 2: Selbst investieren Sie investieren selbst in die Anlage. Wir planen, bauen und betreiben sie für Sie. Sie erhalten die Einnahmen aus dem Stromverkauf (deutlich höher als Pacht, aber Kapitalbindung).
FÜR INVESTOREN:
Interessieren sie sich für eine Nachhaltige Investition? Kontaktieren Sie uns!
Sie möchten in Photovoltaik investieren – ohne eigene Flächen zu suchen?
Mit unserem Agri-PV-Investment-Modell investieren Sie in Projekte mit doppelter
Wirkung: saubere Energie UND nachhaltige Landwirtschaft. Wir organisieren die
Flächen und Pachtverträge mit Landwirten – Sie investieren in fertig geplante,
genehmigte Projekte.
Was Sie bekommen:
Ready-to-build Agri-PV-Projekte (bereits geplant und genehmigt)
Wechselrichter-Beteiligung ab 100.000 € oder ganze Anlagen
20-40 Jahre Laufzeit mit planbaren Erträgen aus Stromverkauf
Gesicherte Pachtverträge mit Landwirten (20+ Jahre Laufzeit)
Persönliche Inhaberhaftung (e.K.) – Vertrag mit mediplan Helm e.K.
Finanzierungsvermittlung: Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu unserer erfahrenen Hausbank her, die auf PV-Investments spezialisiert ist (typischerweise 20-30% Eigenkapital erforderlich)
Warum Agri-PV besonders attraktiv ist:
Doppelte gesellschaftliche Wirkung: Energie + Landwirtschaft kombiniert
Höhere politische Akzeptanz als reine Freiflächen-PV (wichtig für Genehmigungen)
Sehr stabile, langfristige Pachtverträge mit Landwirten
Steuerlich gestaltbar: Viele Investoren nutzen IAB (§7g EStG) oder Sonderabschreibungen
Mindestinvestment: 100.000 € (Wechselrichter-Beteiligung)
💡 Wichtiger Hinweis: Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information über Agri-PV als Technologie und Investitionsmodell. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Renditeangaben und wirtschaftliche Darstellungen basieren auf Erfahrungswerten und Modellrechnungen — sie sind keine Garantie zukünftiger Ergebnisse. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Finanz- oder Steuerberater. mediplan Helm e.K. und Logic Energy sind keine zugelassenen Finanz- oder Steuerberater. Viele unserer Investoren nutzen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG — sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.
FAQ
-
Ab 1–3 Hektar wird Agri-PV wirtschaftlich interessant. Anlagen bis 2,5 Hektar in Hofnähe sind seit 2023 baurechtlich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB) — das bedeutet: kein aufwendiges Bebauungsplanverfahren nötig. Größere Flächen ab 5–10 Hektar verbessern die Wirtschaftlichkeit durch Skaleneffekte.
-
Ja. Bei hoch aufgeständerten Agri-PV-Anlagen beträgt der maximale Flächenverlust 10 %, bei bodennahen Systemen 15 % (DIN SPEC 91434). Die landwirtschaftliche Nutzung muss mindestens 66 % des Referenzertrags erreichen. EU-Direktzahlungen (GAP) bleiben bei Agri-PV-Flächen erhalten.
-
Nein. Option 1: Sie verpachten Ihre Fläche für 20+ Jahre und erhalten Pachteinnahmen — wir investieren, bauen und betreiben die Anlage. Option 2: Sie investieren selbst und erhalten die höheren Erträge aus dem Stromverkauf. In beiden Fällen bewirtschaften Sie Ihre Fläche weiter.
-
Nein. Bei hoch aufgeständerten Anlagen (Kategorie I nach DIN SPEC 91434) beträgt die Mindesthöhe 2,10 Meter — Traktoren und Erntemaschinen passen darunter. Die Anlage wird an die vorhandene Bewirtschaftung angepasst, nicht umgekehrt. Bei Bedarf werden Stützen mit Rammschutz versehen.
-
Agri-PV-Anlagen erhalten eine erhöhte EEG-Vergütung gegenüber normalen Freiflächenanlagen. Anlagen bis 1 MWp sind von Ausschreibungen befreit und erhalten eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Zusätzlich bieten einzelne Bundesländer Investitionszuschüsse. Die steuerliche Zuordnung als land- und forstwirtschaftliches Vermögen bleibt bei Agri-PV erhalten.
-
Nach Ablauf der Pacht- oder Investitionslaufzeit (20–40 Jahre) wird die Anlage entweder weiterbetrieben (Vertragsverlängerung) oder vollständig rückgebaut. Agri-PV-Systeme sind rückstandsfrei demontierbar — alle Optionen für die landwirtschaftliche Nutzung bleiben danach erhalten. Die Rückbauverpflichtung ist vertraglich geregelt und finanziell abgesichert.
-
Bei einem Solarpark wird die Fläche vollständig mit Modulen belegt — Landwirtschaft ist darunter nicht mehr möglich. Bei Agri-PV stehen die Module höher und weiter auseinander, sodass Ackerbau, Obstbau oder Weidehaltung darunter fortgeführt werden können. Agri-PV erhält deshalb eine höhere EEG-Förderung als klassische Freiflächenanlagen.
Quellenangaben
Fraunhofer ISE – Leitfaden Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende, 4. Auflage – Landnutzungseffizienz (LER 1,6–1,86), 4%-Agrarflächenthese, technisches Potenzial 1.700 GWp, Juni 2025
TFZ Straubing / LfL Bayern – Sommergerste unter Solarmodulen, Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt – Vorläufiges Einjahresergebnis Demonstrationsanlage Grub: bis zu 10 % höhere Erträge bei Sommergerste, April 2025
DIN SPEC 91434:2021-05 – Agri-Photovoltaik-Anlagen: Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung – Flächenverlust max. 10 %/15 %, Mindesthöhe 2,10 m, 66 % Referenzertrag, Kategorie I/II, Mai 2021
DIN SPEC 91492:2024-06 – Anforderungen an die Nutztierhaltung bei Agri-PV-Anlagen – Ergänzungsnorm zu DIN SPEC 91434 für Weidehaltung (Schafe, Rinder, Geflügel), Juni 2024
§ 12 Abs. 4 Nr. 6 und Abs. 5 GAPDZV – GAP-Direktzahlungen-Verordnung – Beihilfefähigkeit von Agri-PV-Flächen, max. 15 % Flächenverlust, 85 %-Regel, zuletzt geändert Dezember 2025
§ 48 EEG 2023 – Solare Strahlungsenergie – EEG-Vergütung für besondere Solaranlagen, Mindesthöhe 2,10 m, Agri-PV-Bonus § 48 Abs. 1b (unter EU-Beihilfevorbehalt)
§ 37d EEG 2023 – Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments – Untersegment besondere Solaranlagen, bevorzugte Bezuschlagung, Höchstwert 9,50 ct/kWh (unter EU-Beihilfevorbehalt)
§ 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag – IAB bis 50 % der Anschaffungskosten, Gewinngrenze 200.000 €, Sonder-AfA bis 40 % in 5 Jahren
BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Az. IV C 6 – S 2121/23/10001:001, BStBl I 2023, 1494 – Zusammenspiel § 7g EStG mit PV-Steuerbefreiung § 3 Nr. 72 EStG, IAB bei gewerblichen PV-Anlagen voll anwendbar
Gleichlautende Ländererlasse der obersten Finanzbehörden vom 15.07.2022, BStBl I 2022, 1226 – Zurechnung von Agri-PV zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer)
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen – Pressemitteilung Füracker: Rechtssicherheit für Agri-PV-Anlagen – Keine Nachteile bei Erbschaft- und Grundsteuer für Agri-PV, Dezember 2022
Next2Sun GmbH – Agri-PV FAQ – Vertikale bifaziale Module: über 90 % Flächennutzung, Reihenabstand 10 m ≈ 0,4 MW/ha, Referenzprojekt Donaueschingen-Aasen
Bundesnetzagentur – Ausschreibung Solaranlagen erstes Segment, Gebotstermin 1. März 2026 – Höchstwert 5,79 ct/kWh, Zuschlagsergebnisse besondere Solaranlagen
BSW Solar – Übersicht Vergütungen für PV-Anlagen nach EEG 2023 – Aktuelle anzulegende Werte und Vergütungssätze, Stand Januar 2026
Clearingstelle EEG|KWKG – Häufige Rechtsfrage Nr. 229: Förderfähigkeit von Agri-PV-Anlagen – Systematische Darstellung aller EEG-Voraussetzungen für Agri-PV, laufend aktualisiert
Landwirtschaftskammer NRW – Merkblatt: Beihilfefähigkeit von Flächen mit Photovoltaik-Anlagen – GAP-Direktzahlungen bei Agri-PV, Sammelantrag 2025
Becker Büttner Held (BBH) – Agri-PV: Schluss mit der Angst vor dem Verlust der EU-Direktzahlungen – Juristische Einordnung GAP-Beihilfefähigkeit bei Agri-PV
Firmengruppe Helm / Logic Energy – Eigendarstellung – Mindestinvestment 100.000 EUR, Wechselrichter-Beteiligung, Pachtlaufzeit 20 Jahre, Investitionslaufzeit 20–40 Jahre, Eigenkapital typischerweise 20–30 %´