EEG-Vergütung 2026: Aktuelle Sätze, Tabellen und was PV-Betreiber jetzt wissen müssen

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Die EEG-Vergütung liegt 2026 für neue Photovoltaikanlagen bis 10 kWp bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde – und sinkt halbjährlich weiter. Wer eine PV-Anlage plant oder investieren möchte, sollte die aktuellen Sätze kennen und einordnen können. Noch wichtiger: verstehen, welche Rolle die Vergütung im Gesamtbild der PV-Wirtschaftlichkeit heute noch spielt.

  • Die EEG-Vergütung ist 2026 kein primärer Renditetreiber mehr – aber regulatorisch weiterhin relevant. Für Anlagen bis 10 kWp gilt seit Februar 2026 ein Satz von 7,78 Ct/kWh, ab August 2026 sinkt er auf 7,71 Ct/kWh. Die Vergütung läuft 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Wer noch 2026 in Betrieb geht, sichert sich diese Sätze als Basisabsicherung und behält die Möglichkeit, auf Direktvermarktung umzusteigen. Ab 2027 ist ein Systemwechsel zu Differenzverträgen geplant. Die eigentliche Rendite entsteht heute über Eigenverbrauch, Speicher und smarte Vermarktung.

Was ist die EEG-Vergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber seit 2000 dazu, Strom aus Photovoltaikanlagen vorrangig abzunehmen und zu einem gesetzlich festgelegten Preis zu vergüten. Diese EEG-Vergütung – auch Einspeisevergütung genannt – gibt PV-Betreibern Planungssicherheit: Für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten sie einen festen Betrag, unabhängig vom aktuellen Börsenstrompreis.

Das System hat seinen Zweck erfüllt. 2004 lag die Vergütung noch bei über 57 Cent pro Kilowattstunde – ein bewusst hoher Anreiz, um eine damals teure Technologie marktfähig zu machen. Heute kosten PV-Module einen Bruchteil von damals, und die Vergütung wurde entsprechend angepasst. Der aktuelle Satz ist kein Warnsignal, sondern ein Zeichen dafür, dass Photovoltaik wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht.

EEG-Vergütung 2026: Aktuelle Sätze als Tabelle

Seit Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 %. Hier sind die aktuellen und nächsten Sätze im Überblick:



  • Bis 10 kWp – Teileinspeisung (Feb 2026 – Jul 2026): 7,78 Ct/kWh

  • Bis 10 kWp – Volleinspeisung (Feb 2026 – Jul 2026): 12,73 Ct/kWh

  • 10 bis 40 kWp – Dachanlagen (Feb 2026 – Jul 2026): 6,51 Ct/kWh

  • 40 bis 100 kWp – Gewerbeanlagen (Feb 2026 – Jul 2026): 5,68 Ct/kWh

  • Bis 10 kWp – Teileinspeisung (Aug 2026 – Jan 2027): 7,71 Ct/kWh

  • Bis 10 kWp – Teileinspeisung (Feb 2025 – Jan 2026, zum Vergleich): 7,94 Ct/kWh

Stand: Februar 2026 · Quelle: EEG 2023, Bundesnetzagentur. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wichtig: Der Vergütungssatz richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme, nicht nach dem Bestelldatum. Wer eine PV-Anlage plant, sollte den Inbetriebnahmetermin als Stichtag im Blick behalten. Für größere Gewerbeanlagen ab 100 kWp gelten abweichende Regeln – hier wird ein Marktprämienmodell mit geförderter Direktvermarktung angewandt, nicht die einfache Einspeisevergütung.

Wie lange gilt die EEG-Vergütung – und was passiert danach?

Die Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre ab dem Monat der Inbetriebnahme. Eine Anlage, die im März 2026 ans Netz geht, erhält die Vergütung bis März 2046 – zum jeweils gültigen Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Das schafft die Planungssicherheit, die PV-Projekte über lange Laufzeiten kalkulierbar macht.

Was passiert nach den 20 Jahren? Die Anlage ist dann typischerweise längst abgeschrieben, technisch aber weiterhin voll funktionsfähig. Moderne PV-Module sind für 30 bis 40 Jahre ausgelegt. Der eingespeiste oder eigenverbrauchte Strom fließt nach Ablauf der Förderung weiter – ohne Vergütungsanspruch, aber auch ohne Kreditbelastung. Für Investoren sind die Jahre nach Förderablauf oft die ertragreichsten des gesamten Projekts.

Wie sich die Erlöse nach EEG-Ablauf weiterentwickeln und warum Direktvermarktung dabei eine zentrale Rolle spielen wird, erläutert unser ausführlicher Artikel zur Direktvermarktung von PV-Strom.

Was ändert sich ab 2027? Das regulatorische Fenster

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant eine EEG-Reform, die voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Der Kern: Die feste Einspeisevergütung soll für neue PV-Anlagen durch marktorientierte Modelle – sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) – ersetzt werden.

Das bedeutet: Wer noch 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die EEG-Vergütung als Basisabsicherung für 20 Jahre. Gleichzeitig bleibt die Option offen, in die Direktvermarktung zu wechseln. Diese Wahlfreiheit wird ab 2027 für neue Anlagen voraussichtlich nicht mehr bestehen.

Das schafft ein zeitlich begrenztes Fenster für Investoren und Unternehmen, die von beiden Welten profitieren wollen: staatlicher Absicherung nach unten und Marktchancen nach oben.

Warum die EEG-Vergütung heute nicht mehr der Hauptrenditetreiber ist

7,78 Cent klingen wenig – und sind es, verglichen mit historischen Sätzen, auch. Aber der Vergleich greift zu kurz. Die entscheidende Verschiebung: Die Rendite einer PV-Anlage entsteht heute nicht mehr primär über die staatlich garantierte Vergütung, sondern über andere Erlösquellen.

  • Eigenverbrauch: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom von 25 bis 35 Cent. Das ist das Drei- bis Vierfache der Einspeisevergütung. Für Gewerbebetriebe mit hohem Tagesverbrauch liegt hier das größte Potenzial.

  • Batteriespeicher: Überschüssiger Strom wird nicht zu Niedrigpreisen eingespeist, sondern gespeichert und zu Hochpreiszeiten vermarktet. Die Spanne zwischen Mittagsüberangebot und Abendspitze schafft echte Arbitragechancen.

  • Direktvermarktung: An Tagen mit hoher Nachfrage können Börsenpreise die Einspeisevergütung deutlich übersteigen. Professionelle Vermarkter optimieren den Zeitpunkt des Verkaufs.

Wie Batteriespeicher die Renditelogik von PV-Projekten grundlegend verändern und dynamische Tarife dabei eine Schlüsselrolle spielen, zeigt unser Artikel zur Speicher-PV-Kombination mit Daten aus einer Studie von vier deutschen Universitäten.

Die EEG-Vergütung bleibt relevant – aber als Sicherheitsnetz, nicht als Hauptertrag. Wie die sinkende Einspeisevergütung strategisch einzuordnen ist und was das für die PV-Wirtschaftlichkeit 2026 bedeutet, analysieren wir im Detail.

Was bedeutet das konkret – für Investoren und für Unternehmen?

Für Investoren

Wer in PV-Anlagen investiert, nutzt die EEG-Vergütung als kalkulierbaren Mindesterlös – eine Art Boden, der das Downside absichert. Die tatsächliche Rendite entsteht darüber hinaus: über optimierten Eigenverbrauch des Anlagennutzers, Direktvermarktung und Speicherarbitrage. Typische Projektrenditen für professionell projektierte Anlagen liegen 2026 bei 7 bis 10 % p.a. – nicht wegen der Vergütung, sondern trotz ihrer Reduktion, weil gleichzeitig Modul- und Speicherpreise auf historische Tiefstände gesunken sind.

Für Unternehmen mit eigener PV-Anlage

Für einen Gewerbebetrieb ist die Einspeisevergütung oft Nebensache. Entscheidend ist der Eigenverbrauchsanteil: Jede selbst genutzte Kilowattstunde schlägt sich direkt in reduzierten Stromkosten nieder – zu einem Preis, der das Dreifache der Vergütung ausmacht. Eine gut dimensionierte Dachanlage mit Speicher kann die Energiekosten eines mittelständischen Betriebs signifikant senken und sich innerhalb von 8 bis 12 Jahren vollständig amortisieren.

 

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Die EEG-Vergütung liefert den Rahmen – aber die eigentliche Arbeit beginnt dort, wo es um die richtige Dimensionierung, den Inbetriebnahmetermin und die Vermarktungsstrategie geht. Logic Energy projektiert und baut PV-Anlagen mit Blick auf alle Erlösquellen: Vergütung, Eigenverbrauch, Speicher und Direktvermarktung – abgestimmt auf Ihr Objekt und Ihre Ziele.

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FAQ

  • Seit Februar 2026 gilt für neue Anlagen bis 10 kWp (Teileinspeisung) ein Satz von 7,78 Ct/kWh. Für Volleinspeisung liegt der Satz bei 12,73 Ct/kWh. Ab August 2026 sinkt der Teileinspeisetarif weiter auf 7,71 Ct/kWh. Größere Anlagen ab 100 kWp werden über das Marktprämienmodell abgerechnet, nicht über die einfache Einspeisevergütung.

  • Die Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre, gerechnet ab dem Monat der offiziellen Inbetriebnahme. Der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird für die gesamten 20 Jahre festgeschrieben – unabhängig von späteren Änderungen im EEG.

  • Die geplante EEG-Reform sieht vor, dass neue PV-Anlagen ab 2027 nicht mehr in die klassische Einspeisevergütung eintreten, sondern über marktorientierte Differenzverträge (Contracts for Difference) abgerechnet werden. Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen, sichern sich die aktuellen Vergütungssätze für 20 Jahre.

  • Ja – die Wirtschaftlichkeit moderner PV-Anlagen hängt nur noch zu einem geringen Teil von der Einspeisevergütung ab. Eigenverbrauch, Direktvermarktung und Batteriespeicher sind heute die wichtigeren Renditetreiber. Gleichzeitig sind Modul- und Speicherpreise 2026 auf historischen Tiefständen, was die Gesamtrechnung trotz niedrigerer Vergütung attraktiv macht.

  • Bei Teileinspeisung wird nur der überschüssige Strom eingespeist, der nicht selbst verbraucht wird – der höhere Eigenverbrauchsanteil senkt die Stromkosten direkt. Bei Volleinspeisung wird der gesamte produzierte Strom ins Netz gegeben (zu 12,73 Ct/kWh), was sich nur rechnet, wenn kein nennenswerter Eigenverbrauch möglich ist.

  • Für neue Anlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung bereits heute Pflicht – sie erhalten keine direkte Einspeisevergütung mehr, sondern eine Marktprämie. Ab 2027 soll diese Schwelle durch die EEG-Reform deutlich abgesenkt werden, sodass auch kleinere Anlagen marktbasiert vergütet werden.

  • Für Anlagen mit Teileinspeisung fast immer: Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil, reduziert die zu niedrig vergütete Einspeisung und ermöglicht Arbitrage zwischen günstigen Erzeugungszeiten und teureren Abendstunden. Die Kombination aus PV und Speicher generiert messbar höhere Gesamtrenditen als reine Einspeiseanlagen.

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