Negative Strompreise: Warum sie für vorbereitete PV-Investoren kein Problem sind
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573 Stunden mit negativen Strompreisen allein in 2025 – ein neuer Rekord. Das Solarspitzengesetz streicht für Neuanlagen die Vergütung in diesen Zeiten. Doch wer den Kompensationsmechanismus versteht und seine Anlage mit Speicher ausstattet, verwandelt das vermeintliche Risiko in einen Renditevorteil. Eine Einordnung für Investoren.
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Seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) fällt für Neuanlagen ab 2 kWp die EEG-Vergütung bei negativen Börsenpreisen weg. Die verlorenen Stunden werden über einen Kompensationsmechanismus nach den regulären 20 Jahren Förderdauer nachgeholt – allerdings nicht unbegrenzt. Für Anlagen mit Batteriespeicher ist die Regelung weitgehend irrelevant: Sie speichern bei Negativpreisen ein und verkaufen den Strom Stunden später zum Abendpeak. Was für reine Einspeiseanlagen ein Renditerisiko ist, wird mit Speicher zur Zusatzchance.
An sonnigen Sonntagen oder windigen Feiertagen produzieren Wind- und Solaranlagen mehr Strom als verbraucht wird. Der Börsenpreis kippt unter null. 2023 passierte das in 301 Stunden, 2024 in 457 Stunden. 2025 waren es bereits 573 Stunden – Tendenz steigend.
Für PV-Anlagen ist das besonders relevant, weil viele dieser Stunden genau dann auftreten, wenn die Sonne am stärksten scheint: mittags im Sommer. Die Anlage läuft auf Hochtouren, aber der Markt signalisiert: Gerade braucht niemand den Strom.
Das ist kein Systemfehler, sondern ein Zeichen des Marktreifeprozesses. Und der Gesetzgeber hat darauf reagiert.
Was das Solarspitzengesetz geändert hat
Bis Februar 2025 floss die EEG-Vergütung weitgehend unabhängig vom Börsenpreis. Erst bei mehreren aufeinanderfolgenden Stunden mit Negativpreisen griff die sogenannte 4-Stunden-Regel (später 3-Stunden-Regel) und setzte die Marktprämie aus.
Das Solarspitzengesetz hat diese Karenzzeit für Neuanlagen gestrichen. Seit dem 25. Februar 2025 gilt: Sobald der Börsenpreis in einer Viertelstunde negativ wird, fällt die Vergütung auf null. Sofort, ohne Puffer.
Zwei wichtige Klarstellungen: Betreiber müssen bei negativen Preisen nichts zahlen – sie erhalten lediglich keine Vergütung. Und die Regelung betrifft ausschließlich Neuanlagen ab 2 kWp. Für Bestandsanlagen gelten weiterhin die bisherigen Schwellenwerte.
Der Kompensationsmechanismus: Ein faires Sicherheitsnetz
Um den Vergütungsausfall auszugleichen, hat der Gesetzgeber einen Kompensationsmechanismus eingebaut. Er funktioniert wie ein Guthabenkonto in drei Schritten:
Sammeln: Über die reguläre Förderdauer von 20 Jahren wird jede Viertelstunde mit negativem Börsenpreis auf einem Konto notiert.
Umrechnen: Am Ende der Förderung wird das Guthaben mit Faktor 0,5 halbiert. Der Grund ist pragmatisch: In vielen Negativpreis-Viertelstunden produziert die Anlage ohnehin nicht mit voller Leistung – weil die Sonne gerade nicht scheint oder weil nicht alle Negativstunden durch PV verursacht werden.
Verteilen: Die halbierten Viertelstunden werden monatsweise auf die Zeit nach dem Förderende verteilt. Jeder Kalendermonat hat dabei einen festen Wert an Volllastviertelstunden. Ein Sommermonat verbraucht mehr Guthaben als ein Wintermonat, weil die Anlage im Sommer mehr produziert. Das Guthaben wird Monat für Monat aufgebraucht, bis es leer ist.
Was das in der Praxis bedeutet: Eine Anlage, die 2025 ans Netz geht und über 20 Jahre durchschnittlich 300 Negativpreis-Stunden pro Jahr erlebt, sammelt rund 24.000 Viertelstunden. Halbiert ergibt das 12.000 Volllastviertelstunden. Dieses Guthaben verlängert die Förderung nach dem regulären Ende um etwa ein bis zwei Jahre – verteilt auf sonnenreiche Monate.
Wichtig dabei: Im verlängerten Förderzeitraum werden keine neuen Minusstunden mehr gesammelt. Das Nachholen gilt nur für die regulären 20 Jahre. Die Kompensation ist also ein solides Auffangnetz – aber sie wächst nicht mit, falls die Negativstunden weiter steigen.
Warum der Speicher die bessere Antwort ist
Der Kompensationsmechanismus schützt die Grundrendite. Aber die eigentlich interessante Frage für Investoren ist eine andere: Warum sollte eine Anlage bei negativen Preisen überhaupt Strom verschenken?
Eine Anlage mit Batteriespeicher tut genau das nicht. Sie speichert den Strom ein, wenn der Preis negativ ist, und verkauft ihn Stunden später, wenn die Nachfrage steigt. Die typische Preisbewegung zwischen Mittagstief und Abendpeak beträgt regelmäßig das Zehn- bis Fünfzehnfache. Aus einer Stunde ohne Vergütung wird so eine Stunde mit überdurchschnittlichem Ertrag.
Das verändert die gesamte Bewertung: Negative Strompreise sind für speicheroptimierte Anlagen kein Verlustrisiko, sondern ein Preissignal, das Arbitrage-Erlöse ermöglicht. Je häufiger die Preise unter null fallen, desto größer wird der Spread – und desto attraktiver wird der Speicher.
Was das für die Investitionsentscheidung heißt
Für eine seriöse Kalkulation sollte man die Negativpreis-Stunden weder ignorieren noch dramatisieren. Bei einer reinen Einspeiseanlage ohne Speicher fallen aktuell rund 6 bis 7 Prozent der jährlichen Sonnenstunden ohne Vergütung an. Der Kompensationsmechanismus gleicht das teilweise aus – durch die Halbierung und die Begrenzung auf die reguläre Sammelphase aber eben nicht vollständig.
Für Anlagen mit Speicher dreht sich das Bild: Die Negativpreis-Stunden fallen nicht als Verlust an, sondern fließen als Arbitrage-Erlös in die Rendite. Der Kompensationsmechanismus wird dann zum Bonus obendrauf – nicht zur unverzichtbaren Rettungsleine.
Wer heute in PV investiert, sollte Speicher deshalb von Anfang an mitdenken. Nicht als optionales Upgrade, sondern als strategische Entscheidung, die das Investment gegen Marktveränderungen absichert und gleichzeitig zusätzliche Erlösquellen erschließt.
Logic Energy plant und baut PV-Anlagen mit integriertem Batteriespeicher – von Anfang an durchdacht, nicht nachgerüstet. Wie unser Investitionsmodell funktioniert: Zum PV-Investment →
FAQ
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Für Neuanlagen ab 2 kWp (Inbetriebnahme nach 25. Februar 2025) fällt die Vergütung ab der ersten Viertelstunde mit negativem Börsenpreis auf null. Betreiber müssen nichts zahlen – sie erhalten lediglich keine Vergütung. Die ausgefallenen Zeiten werden über den Kompensationsmechanismus nach Ende der regulären 20-jährigen Förderdauer nachgeholt.
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Nein. Die gesammelten Viertelstunden werden halbiert (Faktor 0,5) und dann monatsweise auf die Zeit nach dem regulären Förderende verteilt. Jeder Monat hat einen festen Wert an Volllastviertelstunden, sodass die Verlängerung bevorzugt in sonnenreichen Monaten greift.
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Diese werden nicht nochmal gesammelt oder angehängt. Der Kompensationsmechanismus gilt nur für die regulären 20 Jahre. In der Verlängerung trägt der Betreiber das Negativpreis-Risiko selbst.
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Nein. Für Bestandsanlagen gelten weiterhin die bisherigen Regelungen je nach Inbetriebnahmedatum – also die 6-Stunden-, 4-Stunden- oder 3-Stunden-Regel. Das Solarspitzengesetz betrifft nur Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25. Februar 2025.
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2023 waren es 301 Stunden, 2024 bereits 457 Stunden und 2025 rund 575 Stunden. Das erste Halbjahr 2025 allein brachte 389 Stunden – ein Anstieg von rund 80 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Trend ist eindeutig steigend.
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Die wirksamste Strategie ist ein Batteriespeicher. Statt bei Negativpreisen unentgeltlich einzuspeisen, wird der Strom gespeichert und zu höheren Preisen verkauft. Der Spread zwischen Mittag und Abend macht diese Arbitrage besonders attraktiv. Zusätzlich eröffnet ein Speicher Zugang zu weiteren Erlösquellen wie Regelenergie. Der Kompensationsmechanismus sichert die Grundrendite ab, aber der Speicher macht sie planbar.
Quellen
energiezukunft.eu – 573 Stunden Rekord 2025: Auswertung naturstrom (06.01.2026)
Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) – FAQ Solarspitzengesetz
co2online – Solarspitzengesetz: Bestandsschutz für Anlagen vor 25.02.2025
te-renewables.com – Kompensationsmechanismus im Detail: Berechnung und Funktionsweise
netztransparenz.de – Marktwertübersicht Solar (Übertragungsnetzbetreiber)
pv magazine – Co-Location Batteriespeicher: Arbitrage-Erlöse und Renditeoptimierung (Feb. 2026)
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. Gesetzgebung und EEG-Regelungen können sich ändern.