Post-EEG-PV-Anlage kaufen: Lohnt sich der Sekundärmarkt für Investoren 2026?
Ausgeförderte PV-Anlagen werden zu einem eigenen Sekundärmarkt. Wie eine Post-EEG-Anlage über den Ertragswert der Restlaufzeit bewertet wird – und warum die EEG-Reform 2027 nur Neuanlagen trifft, während Bestandsanlagen ihren Bestandsschutz behalten.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Post-EEG-PV-Anlage zu kaufen bedeutet, eine ausgeförderte Solaranlage nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütung zu übernehmen. Ihr Wert bemisst sich nicht nach einem festen Preis pro Kilowatt, sondern nach dem Ertragswert der Restlaufzeit. Weil die EEG-Reform 2027 nur Neuanlagen trifft und Bestandsanlagen ihren Bestandsschutz behalten, entsteht ein zunehmend planbarer Sekundärmarkt. Für die meisten Investoren bleibt die Neuanlage der wirtschaftlichere Weg; die Post-EEG-Anlage ist der Fall für gut gerechnete Sonderkonstellationen.
Wer 2026 eine Post-EEG-PV-Anlage kaufen möchte, steht vor einem jungen, aber wachsenden Markt. Gemeint sind Photovoltaikanlagen, deren gesetzlich garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits ausgelaufen ist – die sogenannten ausgeförderten oder Ü20-Anlagen. Diese Anlagen produzieren weiter Solarstrom und speisen ihn ins öffentliche Netz ein; nur der hohe Festsatz entfällt mit dem Ende der EEG-Förderung. Dieser Beitrag richtet sich an Investoren und Betriebe, die diesen Sekundärmarkt bewerten wollen: Wie viele Anlagen kommen auf den Markt, wie wird eine ausgeförderte Anlage bewertet, welche Erlösmodelle und Optionen bleiben – und warum die EEG-Reform 2027 die Ausgangslage für Bestandsanlagen sogar stabilisiert.
Was ist der Post-EEG-Sekundärmarkt?
Drei Begriffe grenzen das Feld ab. Eine ausgeförderte Anlage (Ü20-Anlage) hat ihre 20 EEG-Kalenderjahre plus Inbetriebnahmejahr durchlaufen; der garantierte Festsatz ist weg. Der Sekundärmarkt ist der Handelsplatz für bereits laufende Anlagen – im Gegensatz zum Primärmarkt für Neuanlagen. Und der Ertragswert ist der Barwert der künftigen Erlöse abzüglich der Kosten über die verbleibende Nutzungsdauer. Genau dieser Ertragswert, nicht ein pauschaler Preis pro Kilowatt, entscheidet über den fairen Kaufpreis.
Abgrenzung: Post-EEG ist nicht gleich Bestandsanlage mit Rest-EEG
Der Post-EEG-Markt betrifft Anlagen ohne verbleibende Festvergütung. Davon zu unterscheiden ist der Kauf einer Bestandsanlage mit noch laufender EEG-Restlaufzeit – etwa Baujahre 2010 bis 2014 mit vier bis neun Jahren Restförderung. Wer zwischen diesen beiden Wegen und einer Neuanlage schwankt, findet die Kaufentscheidung im Detail im Beitrag Bestandsanlage Photovoltaik kaufen – oder lieber neu bauen?. Für den Post-EEG-Fall gilt: Der Wert liegt allein in der Substanz und im künftigen Marktstromerlös, nicht mehr in einem hohen Alt-Tarif.
Wie groß ist der Post-EEG-Markt? Die Auslaufwelle 2026–2032
Das EEG garantiert die Vergütung für 20 Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr. Die ersten großen Jahrgänge des Solar-Booms erreichen deshalb nacheinander ihr Förderende. Ab 2029/2030 verschiebt sich das Angebot von kleinen Dachanlagen zu gewerblichen Freiflächen – dem für Investoren wirtschaftlich relevanteren Teil.
| Auslaufjahr | Inbetriebnahme-Jahrgang | Volumen (ca.) | Dominantes Segment |
|---|---|---|---|
| 2026 | 2005 | ~921 MW | Aufdach 10–30 kWp |
| 2027 | 2006 | ~840 MW | Aufdach + erste Freifläche |
| 2028 | 2007 | ~1.245 MW | Aufdach Gewerbe steigend |
| 2029 | 2008 | ~1.969 MW | Aufdach + Freifläche |
| 2030 | 2009 | ~4.425 MW | Erste GW-Welle gewerblicher Anlagen |
| 2031 | 2010 | ~7.542 MW | Freifläche + Großgewerbe |
| 2032 | 2011 | ~7.946 MW | Freifläche + Großgewerbe |
| Quelle: Fraunhofer ISE, MaStR-Auswertung. Auslaufjahr = Inbetriebnahmejahr + 20 Jahre + Förderjahr. Stand: Juli 2026. | |||
Was ist eine Post-EEG-Anlage wert? Ertragswert der Restlaufzeit
Der Jahresmarktwert Solar als Basis der Anschlussvergütung
Die Erlösseite hängt am Marktstrompreis. Wer als Anlagenbetreiber nichts ändert, erhält vom Netzbetreiber die gesetzliche Anschlussvergütung: den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,508 ct/kWh (2024: 4,624 ct/kWh). Die Monatswerte schwankten dabei erheblich – von rund 1,843 ct/kWh im Juni bis 11,511 ct/kWh im Januar 2025. Nach Abzug der Vermarktungspauschale (0,72 ct/kWh für 2025, nur noch 0,23 ct/kWh für 2026; mit intelligentem Messsystem halbiert) verblieben ausgeförderten Anlagen 2025 rund 3,793 ct/kWh. Diese Regelung ist über das Solarpaket I bis Ende 2032 gesichert.
| Bewertungsgröße | Wert 2025 | Hinweis |
|---|---|---|
| Jahresmarktwert Solar | 4,508 ct/kWh | 2024: 4,624 ct/kWh |
| Monatsmarktwert Solar (Spanne) | 1,843–11,511 ct/kWh | Juni-Tief bis Januar-Hoch 2025 |
| Vermarktungspauschale | 0,72 ct (2025) / 0,23 ct (2026) | mit Smart Meter halbiert |
| Netto-Anschlussvergütung Ü20 | ~3,793 ct/kWh | Marktwert minus Pauschale |
| Quelle: DGS / netztransparenz.de (ÜNB-Marktwertübersicht), Stand Januar 2026. | ||
Warum kein fester Preis pro Kilowatt trägt
Zwei Anlagen gleicher Nennleistung können sehr unterschiedliche Ertragswerte haben: Standort und spezifischer Ertrag, Restnutzungsdauer der Module, anstehender Wechselrichtertausch, Pacht- und Dachrestlaufzeit sowie das gewählte Erlösmodell verschieben das Ergebnis stark. Ein seriöser Kaufpreis entsteht deshalb aus einer Ertragswertrechnung mit belegten Annahmen – nicht aus einem Pauschalpreis pro Kilowatt.
EEG-Reform 2027: Warum Bestandsschutz den Sekundärmarkt stützt
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab dem 1. Januar 2027 durch marktorientierte Modelle wie zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference) zu ersetzen. Treiber ist auch das Auslaufen der EU-beihilferechtlichen Genehmigung des heutigen Fördersystems Ende 2026. Für bereits angeschlossene Anlagen ändert sich am zugesicherten Zeitraum nichts.
Verfahrensstand: Die EEG-Novelle 2027 ist Stand Juli 2026 ein Referentenentwurf des BMWE; ein Kabinettsbeschluss steht noch aus und wurde mehrfach verschoben. Die Reform ist damit noch nicht verabschiedet – der Verfahrensstand ist vor einer Entscheidung erneut zu prüfen. Wie die Umstellung auf Differenzverträge Neuanlagen betrifft, ordnet der Beitrag zur CfD-Pflicht ab 2027 für PV-Investoren ein.
Welche Erlösmodelle hat eine gekaufte Post-EEG-Anlage?
| Erlösmodell | Kurzlogik | Größenordnung |
|---|---|---|
| Anschlussvergütung (Volleinspeisung) | Jahresmarktwert Solar minus Pauschale, automatisch | ~3–8 ct/kWh, marktabhängig |
| Eigenverbrauch / On-site-Lieferung | vermiedener Netzbezug statt Einspeisung | Gewerbestrom ~27 ct, Industrie ~16 ct/kWh vermieden |
| Sonstige Direktvermarktung | freier Marktpreis plus Herkunftsnachweise | Capture ~5 ct/kWh in PV-Stunden |
| Repowering | Altanlage ersetzen, neue 20-Jahres-EEG | 12,34 ct Voll- / 7,78 ct Überschuss (≤10 kWp) |
| Quelle: EEG 2023 (BNetzA-Sätze 02–07/2026); Netztransparenz-Marktwerte. Stand: Juli 2026. | ||
Die reine Anschlussvergütung ist der Basisfall: Der Netzbetreiber nimmt den erzeugten Strom ab, vergütet aber nur wenige Cent je Kilowattstunde. Ab einer Anlagengröße von 100 kWp ist ohnehin die Direktvermarktung verpflichtend – dann fließt der Solarstrom über einen Vermarktungspartner an den Markt, inklusive separat verkaufbarer Herkunftsnachweise. Die Mechanik von Marktwert und Direktvermarktung vertieft der Beitrag Direktvermarktung von PV-Strom.
Umrüstung auf Eigenverbrauch und Stromspeicher
Wirtschaftlich hebt sich der Fall, wenn ein Abnehmer mit passendem Lastprofil vorhanden ist: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den deutlich höheren Netzbezug, statt nur den niedrigen Einspeiseerlös zu bringen. Die Umstellung von Voll- auf Eigenversorgung erfordert eine Anpassung am Zählerschrank (Zweirichtungszähler) und die Meldung im Marktstammdatenregister. Ein Stromspeicher hebt die Eigenverbrauchsquote weiter an. Bei Repowering wird die Altanlage durch eine neue, leistungsstärkere Anlage ersetzt, die auf gleicher Fläche bis zu doppelt so viel Strom erzeugt und einen frischen 20-jährigen EEG-Vergütungszeitraum eröffnet. Die vollständige Optionsübersicht aus Eigentümersicht – inklusive Anlagencheck und Rückbau – liefert der Leitfaden PV-Anlage nach 20 Jahren – was nun?.
Post-EEG kaufen, Bestand mit Rest-EEG oder Neuanlage?
| Kriterium | Post-EEG-Anlage | Bestand mit Rest-EEG | Neuanlage 2026 |
|---|---|---|---|
| Förderstatus | ausgefördert, nur Marktstrom | 4–9 Jahre Rest-EEG | 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr |
| Erlössicherheit | marktpreisabhängig | Rest-Festsatz plus Markt | volle Festvergütung / Marktprämie |
| Technik | 20+ Jahre, Ersatz absehbar | 10–15 Jahre alt | neuwertig, lange Garantie |
| Steuerhebel (IAB/AfA) | kaum wirksam | eingeschränkt | voll bis zu ~77,5 % Jahr 1 |
| Passt für | Portfolio-/Repowering-Sonderfälle | ausgewählte Zukäufe | Standard-Investment |
| Steuerliche Wirkung im Einzelfall vom Steuerberater prüfen lassen. Stand: Juli 2026. | |||
Eine Post-EEG-Anlage kann als operative Ergänzung eines bestehenden Portfolios, als Repowering-Objekt mit Fläche und Netzanschluss als Hauptwert oder bei einem Preis klar unter dem fairen Ertragswert sinnvoll sein. Für den Vermögensaufbau mit 100.000 € Eigenkapital und mehr ist dagegen die Neuanlage der planbarere Weg – mit voller Laufzeit und vollem Steuerhebel. Den Rahmen dazu setzt der Überblick Photovoltaik als Investment.
Risiken und Due Diligence beim Kauf
Technische Risiken
Auf der technischen Seite stehen die typischen Altersthemen: Wechselrichter mit einer Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren, bei denen der nächste Tausch ansteht; kumulierte Modul-Degradation; sowie Defektklassen älterer Generationen wie potenzialinduzierte Degradation (PID). Alte Anlagen erbringen je nach Modulgeneration und Zustand oft nur noch rund 80 bis 90 Prozent des ursprünglichen Ertrags – ein Wert, der in die Ertragswertrechnung gehört.
Rechtliche und kaufmännische Risiken
Auf der rechtlich-kaufmännischen Seite zählen die Restlaufzeit von Pacht- und Dachnutzungsverträgen, Rückbau- und Bürgschaftsverpflichtungen, die Dokumentationslage nach altem Genehmigungsstand sowie die Bonität von Flächen- oder Dacheigentümer. Anders als bei einer Neuanlage greift der Steuerhebel aus Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung kaum, weil die Bemessungsgrundlage niedrig ist.
Bedeutung der Due Diligence
Ein Anlagencheck durch einen Fachbetrieb ist vor jedem Kauf Pflicht. Er beurteilt Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Restnutzungsdauer der Anlage und liefert damit die belastbaren Annahmen, ohne die sich kein fairer Kaufpreis bestimmen lässt.
Post-EEG- oder Neuanlage – wir rechnen Ihre Konstellation durch
Logic Energy projektiert, baut und betreibt PV-Anlagen für Investoren ab 100.000 € Eigenkapital. Vertragspartner für PV-Direktinvestments ist die mediplan Helm e.K. mit persönlicher Inhaberhaftung nach §§ 1, 17, 19 HGB. In einem unverbindlichen Gespräch vergleichen wir Restlaufzeit, Erlösmodell und Steuerhebel für Ihr Vorhaben.
Fazit
Der Post-EEG-Sekundärmarkt wird durch die Auslaufwelle bis 2032 mit stetigem Angebot versorgt und durch den Bestandsschutz der EEG-Reform 2027 rechtlich stabilisiert. Mit dem weiteren Ausbau der Photovoltaik wächst dieser Markt strukturell – die Anlagen bleiben auch nach der Förderung Teil der Energieversorgung. Entscheidend bleibt die nüchterne Bewertung: Der Preis einer ausgeförderten Anlage ist ihr Ertragswert über die Restlaufzeit, nicht ein Pauschalpreis pro Kilowatt. Für die meisten Investoren mit langfristigem Horizont bleibt die Neuanlage der wirtschaftlichere Weg; die Post-EEG-Anlage ist der Fall für spezifische, gut gerechnete Sonderkonstellationen.
FAQ
Was bedeutet „Post-EEG-Anlage kaufen"?
Es bedeutet, eine Photovoltaikanlage zu übernehmen, deren 20-jährige EEG-Förderung ausgelaufen ist. Der Käufer erwirbt die weiterhin produzierende Anlage samt Restnutzungsdauer und Marktstromerlös – ohne den ursprünglichen hohen Festvergütungssatz, der mit dem Förderende entfällt.
Was ist eine ausgeförderte Anlage wert?
Ihr Wert ist der Ertragswert der Restlaufzeit: der Barwert der erwarteten Erlöse abzüglich Betriebs-, Ersatz- und Rückbaukosten. Ein fester Preis pro Kilowatt ist kein belastbarer Maßstab, da Standort, Restnutzungsdauer, Technikzustand und Erlösmodell den Wert stark verschieben.
Wie hoch ist die Vergütung nach dem EEG-Förderende?
Ausgeförderte Anlagen erhalten die Anschlussvergütung: den Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungspauschale. 2025 waren das rund 3,793 ct/kWh (Jahresmarktwert 4,508 ct minus 0,72 ct). Diese Regelung gilt nach aktuellem Stand bis Ende 2032 (Solarpaket I).
Trifft die EEG-Reform 2027 gekaufte Bestandsanlagen?
Nach dem Referentenentwurf trifft die Reform nur Neuanlagen; Bestandsanlagen behalten ihren Bestandsschutz und den zugesicherten Rahmen bis zum Förderende. Die Reform ist Stand Juli 2026 noch nicht verabschiedet – der Verfahrensstand sollte vor einer Entscheidung geprüft werden.
Lohnt sich eine Post-EEG-Anlage gegenüber einer Neuanlage?
Für die meisten Investoren mit langfristigem Horizont ist die Neuanlage überlegen: volle 20-Jahres-Laufzeit, höhere Erlössicherheit und voller Steuerhebel. Eine Post-EEG-Anlage lohnt sich in Sonderfällen – als Portfolio-Ergänzung, Repowering-Objekt oder bei einem Preis klar unter dem Ertragswert. Renditeangaben sind keine Garantie zukünftiger Ergebnisse.
Quellenangaben
- DGS – Der Jahresmarktwert Solar 2025 – Jahresmarktwert 4,508 ct/kWh, Ü20-Vergütung 3,793 ct/kWh, Stand 15.01.2026
- Netztransparenz (ÜNB) – Marktwertübersicht – amtliche Monats- und Jahresmarktwerte Solar
- Verbraucherzentrale – Was tun mit der Ü20-Anlage? – Anschlussvergütung, Vermarktungspauschale, Geltung bis 2032, Stand 27.03.2026
- Fraunhofer ISE – Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland – Auslaufwelle, Modul-Lebensdauer, Degradation
- Gesetze im Internet – § 23b EEG 2023 – Anschlussvergütung für ausgeförderte Anlagen
- Rödl & Partner – EEG 2027: Referentenentwurf des BMWE – Reform trifft Neuanlagen; Verfahrensstand offen
- Taylor Wessing – EEG 2027: Die geplante Novelle im Überblick – Einordnung Bestandsschutz und CfD-Umstellung