Photovoltaik-Abschreibung 2026: PV-Anlage steuerlich absetzen mit IAB, AfA und Sonder-AfA
Wer eine gewerbliche PV-Anlage abschreibt, kann Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive AfA kombinieren und so bis zu 77,5 Prozent der Investition in den ersten beiden Jahren steuerlich geltend machen.
Die kurze Antwort
Die Abschreibung einer PV-Anlage ist der zentrale Steuerhebel – aber nur oberhalb von 30 kWp und nur bei Aufdach- oder Freiflaechenanlagen. Anlagen bis 30 kWp je Einheit sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei und lassen sich gerade nicht abschreiben.
Vier Bausteine bauen aufeinander auf: IAB 50 Prozent (vor der Anschaffung), Sonderabschreibung 40 Prozent, degressive AfA 15 Prozent und lineare AfA 5 Prozent ueber 20 Jahre.
Bis zu 77,5 Prozent in zwei Jahren – das ist ein Zwei-Jahres-Wert, kein Erstjahreseffekt, und gilt nur bei Anschaffung im Januar. Der Vorteil ist ein Liquiditaets-, kein Steuererlasseffekt.
Neu ab 2028: Die Koerperschaftsteuer sinkt schrittweise von 15 auf 10 Prozent – ein zusaetzliches Argument fuer thesaurierende Strukturen bei langfristig gehaltenen Anlagen.
Die Abschreibung einer PV-Anlage ist der zentrale Hebel, mit dem gewerbliche Betreiber ihre Steuerlast senken – und damit ein zentraler Faktor fuer die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Dieser Beitrag richtet sich an Investoren, Unternehmer und ihre Steuerberater, die eine PV-Anlage steuerlich optimal abschreiben moechten. Ob Sie eine PV-Anlage abschreiben koennen und wie hoch die AfA ausfaellt, haengt zuerst von der Anlagengroesse in Kilowatt Peak (kWp) und der Gebaeudeart ab.
Ein Hinweis vorab: Abschreibungen sind nur fuer steuerpflichtige Anlagen ueber 30 kWp relevant. Anlagen bis 30 kWp je Einheit sind seit dem Veranlagungszeitraum 2022 einkommensteuerfrei und lassen sich deshalb gerade nicht abschreiben. Wir zeigen die Regeln zur Abschreibung von PV-Anlagen fuer Investoren und Unternehmen – jeweils mit Paragraf und Rechenweg.
Die 30-kWp-Grenze: Warum die Anlagengroesse ueber die Abschreibung entscheidet
Photovoltaikanlagen sind Wirtschaftsgueter: Sie werden angeschafft, abgeschrieben und erzielen steuerpflichtige Ertraege – oder sie sind steuerfrei und lassen sich dann gerade nicht abschreiben. Solaranlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind seit dem Veranlagungszeitraum 2022 einkommensteuerfrei. Fuer Privatpersonen mit einem Eigenheim ist das ein Vorteil. Fuer Investoren, die eine PV-Anlage steuerlich absetzen wollen, verschliesst die Befreiung jeden Gestaltungsspielraum.
Die Grundentscheidung lautet deshalb: steuerbefreite Einfachheit oder steuerpflichtige Gestaltungsfreiheit. Wer als Investor oder Betrieb eine Anlage ueber 30 kWp waehlt – haeufig auf Gewerbeimmobilien –, erschliesst sich Abschreibungsoptionen, die die effektiven Anschaffungskosten in den ersten Jahren erheblich senken. Der kritische Grenzfall folgt weiter unten.
Abschreibung einer PV-Anlage 2026: lineare, degressive und Sonderabschreibung im Ueberblick
Die Photovoltaikanlage als bewegliches Wirtschaftsgut
Fuer gewerbliche PV-Anlagen als bewegliche Anlagegueter stehen vier Bausteine zur Verfuegung, die aufeinander aufbauen. Der Investitionsabzugsbetrag wirkt im Jahr vor der Anschaffung, die drei Abschreibungsarten ab Inbetriebnahme. Welche Methode sinnvoll ist, haengt vom Anschaffungsmonat und der Gewinnsituation ab.
Die vier Begriffe kurz erklaert:
- Lineare Abschreibung: verteilt die Anschaffungskosten der PV-Anlage gleichmaessig ueber 20 Jahre – also 5 Prozent pro Jahr.
- Degressive Abschreibung: ermoeglicht hoehere Abschreibungen in den Anfangsjahren, 15 Prozent vom Restbuchwert, fuer Anschaffungen ab Juli 2025.
- Sonderabschreibung: erlaubt zusaetzlich bis zu 40 Prozent der Kosten, frei verteilbar auf die ersten fuenf Jahre (§ 7g Abs. 5 EStG).
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): zieht 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten schon im Jahr vor der Investition ab.
Abschreibung einer Photovoltaikanlage: die vier Bausteine
| Instrument | Satz | Wirkung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Investitionsabzugsbetrag (IAB) | 50 % der Anschaffungskosten | im Jahr vor der Anschaffung | § 7g Abs. 1 EStG |
| Sonderabschreibung | 40 %, frei auf 5 Jahre verteilbar | zusaetzlich zur regulaeren AfA | § 7g Abs. 5 EStG |
| Degressive Abschreibung | 15 % vom Restbuchwert (PV) | 01.07.2025 bis 31.12.2027 | § 7 Abs. 2 EStG |
| Lineare Abschreibung | 5 % pro Jahr ueber 20 Jahre | dauerhaft | § 7 Abs. 1 EStG |
Wichtig ist die Reihenfolge: Der IAB reduziert die Bemessungsgrundlage, auf der Sonderabschreibung und degressive Abschreibung anschliessend berechnet werden. Wer die Instrumente kombiniert, erreicht den maximalen Frueheffekt – aber immer als Liquiditaetsvorteil, nicht als endgueltige Steuerersparnis. Ueber die gesamte Nutzungsdauer wird exakt die Investitionssumme abgeschrieben.
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Steuern sparen vor der Anschaffung
Voraussetzungen fuer den IAB
Der Investitionsabzugsbetrag wirkt, bevor ein Euro ausgegeben ist. Photovoltaikanlagen gelten steuerlich als bewegliche Betriebsvorrichtungen (R 7.1 Abs. 3 EStR) und sind IAB-faehig, auch wenn sie fest auf einem Dach montiert sind. Vier Voraussetzungen muessen erfuellt sein:
- Gewinngrenze: Der Gewinn im Abzugsjahr darf 200.000 Euro nicht uebersteigen (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG).
- Betriebliche Nutzung: mindestens 90 Prozent – bei Volleinspeisung unproblematisch.
- Investitionsfrist: Anschaffung innerhalb von drei Jahren. Ein IAB aus 2026 erfordert die Investition bis spaetestens 31.12.2029.
- Bewegliches Wirtschaftsgut: Aufdach- oder Freiflaechenanlage erfuellt dieses Merkmal.
Im Investitionsjahr wird der IAB dem Gewinn wieder hinzugerechnet (+50.000 Euro), gleichzeitig werden die Anschaffungskosten um denselben Betrag herabgesetzt (−50.000 Euro, § 7g Abs. 2 Satz 3 EStG). Fuer alle weiteren Abschreibungen gilt dann die reduzierte Bemessungsgrundlage.
Folgen bei Nicht-Investition
Wird nicht investiert, loest das Finanzamt den IAB rueckwirkend auf. § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG bestimmt ausdruecklich, dass § 233a Abs. 2a AO nicht anzuwenden ist: Die Nachzahlungszinsen von 1,8 Prozent pro Jahr (§ 238 Abs. 1a AO) laufen dann rueckwirkend ab dem Abzugsjahr – nicht erst ab einem spaeteren Stichtag und auch bei bereits bestandskraeftigen Bescheiden. Ein IAB ohne ernsthafte Investitionsabsicht kann so teuer werden.
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG: 40 Prozent
Diese Eigenschaft macht die Sonderabschreibung besonders wertvoll: Selbst eine Inbetriebnahme im Dezember berechtigt zur vollen 40-Prozent-Abschreibung im Anschaffungsjahr, waehrend die regulaere AfA dann nur mit einem Zwoelftel greift. Wird der IAB genutzt, berechnen sich die 40 Prozent auf die bereits herabgesetzten Anschaffungskosten. Kleine und mittlere Unternehmen koennen den vollen Satz nutzen, sofern sie die Gewinngrenze einhalten.
Voraussetzungen und Unterschied zum IAB
Ein haeufig uebersehener Unterschied betrifft diese Gewinngrenze. Auch die Sonderabschreibung setzt einen Vorjahresgewinn von hoechstens 200.000 Euro voraus – anders als beim IAB ist jedoch nicht das Abzugsjahr massgeblich, sondern das Wirtschaftsjahr, das der Anschaffung vorangeht (§ 7g Abs. 6 EStG). Wer beide Instrumente plant, sollte die Gewinnsituation in beiden Bezugsjahren im Blick behalten.
PV-Anlage abschreiben: lineare und degressive AfA 2026
Lineare Abschreibung: 5 Prozent ueber 20 Jahre
Die lineare Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten gleichmaessig ueber die betriebsgewoehnliche Lebensdauer. Fuer Photovoltaikanlagen betraegt diese 20 Jahre, woraus sich 5 Prozent pro Jahr ergeben. Die AfA beginnt im Anschaffungsmonat und wird im ersten Jahr monatsgenau zeitanteilig berechnet. Ueber die Laufzeit sind so exakt 100 Prozent der Kosten abgeschrieben.
Degressive Abschreibung: 15 Prozent ab Juli 2025
Die degressive Abschreibung ermoeglicht hoehere Abschreibungen in den Anfangsjahren, weil der Satz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet wird. § 7 Abs. 2 EStG erlaubt das Dreifache des linearen Satzes, gedeckelt auf 30 Prozent – fuer PV-Anlagen also 15 Prozent. Der Gesetzeswortlaut gilt fuer Anschaffungen „nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028“. Fuer einen Stromspeicher mit zehn Jahren Nutzungsdauer greift der Maximalsatz von 30 Prozent. Ein einmaliger Wechsel zur linearen Abschreibung ist jederzeit zulaessig, umgekehrt nicht.
Nach dem Wortlaut des § 7g Abs. 5 EStG laesst sich die Sonderabschreibung „neben den Absetzungen fuer Abnutzung nach § 7 Absatz 1 oder Absatz 2“ ansetzen – also auch neben der degressiven Abschreibung. Diese Kombination ist am Gesetzestext eindeutig; eine gefestigte Verwaltungsauffassung zur Fassung ab 2025 liegt noch nicht vor, weshalb die Kombination vor Umsetzung mit dem Steuerberater abzustimmen ist.
AfA-Tabelle und Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer ergibt sich aus der amtlichen AfA-Tabelle fuer allgemein verwendbare Anlagegueter (Position 3.1.6), die fuer Photovoltaikanlagen 20 Jahre vorsieht. Wichtig ist die Abgrenzung: Nur Aufdach- und Freiflaechenanlagen sind bewegliche Wirtschaftsgueter und damit IAB- und degressiv abschreibbar. Dachintegrierte (In-Dach-)Anlagen gelten als Gebaeudebestandteil und werden nach § 7 Abs. 4 EStG mit nur 3 Prozent pro Jahr abgeschrieben – ohne IAB, ohne Sonder-AfA und ohne degressive Abschreibung. Die gesamte Hebelrechnung entfaellt in diesem Fall.
PV-Abschreibung 2026: die wichtigsten Fristen
Drei Fristen bestimmen die PV-Abschreibung 2026. Die degressive Abschreibung gilt nur fuer Anschaffungen bis zum 31.12.2027. Die Sonderabschreibung von 40 Prozent greift fuer Anschaffungen nach dem 31.12.2023. Und der Investitionsabzugsbetrag verlangt die Anschaffung innerhalb von drei Jahren nach seiner Bildung. Wer den vollen Hebel nutzen will, richtet den Inbetriebnahmetermin an diesen Fristen aus.
PV-Anlage steuerlich absetzen: Rechenbeispiel 100.000 Euro ueber zwei Jahre
Angenommen sind 100.000 Euro Netto-Anschaffungskosten, ein Grenzsteuersatz von 42 Prozent, ein Betriebsgewinn unter 200.000 Euro und die Inbetriebnahme im Januar 2027. Das Beispiel steht fuer eine steuerpflichtige Anlage ueber 30 kWp, etwa eine gewerbliche Dach- oder eine Freiflaechenanlage in Volleinspeisung.
| Schritt | Jahr | Vorgang | Betrag |
|---|---|---|---|
| IAB-Bildung | 2026 | 50 % × 100.000 € | −50.000 € |
| IAB-Hinzurechnung + AK-Herabsetzung | 2027 | +50.000 € / −50.000 € (neutral) | 0 € |
| Neue Bemessungsgrundlage | 2027 | nach IAB-Kuerzung | 50.000 € |
| Sonderabschreibung | 2027 | 40 % × 50.000 € | −20.000 € |
| Degressive Abschreibung | 2027 | 15 % × 50.000 € | −7.500 € |
| Summe Gewinnminderung | 2026 + 2027 | gesamter Steuerhebel | −77.500 € |
| Vereinfachte Modellrechnung, keine Steuerberatung. Saetze auf die nach IAB herabgesetzten Anschaffungskosten von 50.000 Euro. Annahme: Inbetriebnahme Januar 2027, Grenzsteuersatz 42 Prozent. | |||
Abschreibung von PV-Anlagen: das Ergebnis in Zahlen
Im ersten Jahr entsteht allein aus dem IAB eine Gewinnminderung von 50.000 Euro und damit rund 21.000 Euro Steuerersparnis – ohne investierten Euro. Im zweiten Jahr kommen 27.500 Euro Gewinnminderung hinzu (rund 11.550 Euro Ersparnis). In Summe sind das 77.500 Euro Gewinnminderung und 32.550 Euro Steuerersparnis.
Zwei Punkte sind entscheidend fuer die Einordnung. Erstens sind die 77,5 Prozent ein Zwei-Jahres-Wert, kein Erstjahreseffekt: Die 50 Prozent IAB fallen im Jahr vor der Anschaffung an, im Investitionsjahr selbst sind es nur 27,5 Prozent. Zweitens gilt der Wert nur bei Anschaffung im Januar – die degressive Abschreibung ist monatsgenau, die Sonder-AfA nicht. Bei Inbetriebnahme im Oktober sinkt der Zwei-Jahres-Wert auf rund 71,9 Prozent. Der Steuervorteil ist ein Liquiditaets-, kein Erlasseffekt: Ueber 20 Jahre werden exakt 100.000 Euro abgeschrieben.
Zur Einordnung von Preis und Investitionssumme: Eine gewerbliche Aufdachanlage ueber 30 kWp liegt aktuell bei rund 900 bis 1.600 Euro pro kWp (Fraunhofer ISE). Eine Anlage mit 100 kWp bewegt sich damit in der Groessenordnung des Rechenbeispiels; die prozentualen Hebel bleiben bis zur IAB-Obergrenze von 200.000 Euro pro Betrieb identisch. Wie sich diese Steueroptimierung auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt, zeigt unser Beitrag zur PV Investition 2026.
Umsatzsteuer: Nullsteuersatz und Vorsteuerabzug
Das hat zwei Folgen, die oft vertauscht werden. Bei beguenstigten Gebaeuden kann der Nullsteuersatz auch oberhalb von 30 kWp greifen; ueber der Schwelle entfaellt lediglich die vereinfachte Nachweisfiktion. Umgekehrt gilt fuer eine rein gewerbliche Anlage auf einem Industriedach ohne Gemeinwohlzweck der regulaere Satz von 19 Prozent – und zwar unabhaengig von der Leistung. Die verbreitete Aussage „ueber 30 kWp immer 19 Prozent“ ist in dieser Pauschalitaet falsch.
Fuer Investoren ist die regulaere Besteuerung haeufig ein Vorteil: Die volle Vorsteuer aus der Anschaffung wird erstattet. Bei 200.000 Euro netto sind das 38.000 Euro Vorsteuer-Rueckerstattung. Auf die Einspeisung und Direktvermarktungserloese ist dann 19 Prozent Umsatzsteuer abzufuehren; die Marktpraemie bleibt als nicht steuerbarer Zuschuss aussen vor.
Die Kleinunternehmerregelung wurde zum 01.01.2025 reformiert (JStG 2024): Die Vorjahresgrenze liegt bei 25.000 Euro, die laufende Jahresgrenze bei 100.000 Euro. Der Verzicht darauf bindet fuer mindestens fuenf Jahre. Bei Anlagen mit 19 Prozent Umsatzsteuer und hohem Vorsteuervolumen lohnt der Verzicht meist; bei Null-Prozent-Anlagen selten.
§ 3 Nr. 72 EStG: der kritische Grenzfall fuer Investoren
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gilt fuer Neuanlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, einheitlich die Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt 100 kWp pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Die fruehere Staffel mit 15 kWp je Einheit bei Mehrfamilien- und sonstigen Gebaeuden gilt nur noch fuer Altanlagen bis zum 31.12.2024. Die 100 kWp sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei Ueberschreitung entfaellt die Befreiung fuer saemtliche Anlagen.
Der entscheidende Konflikt fuer Investoren: Steuerfreie Einnahmen blockieren jede Abschreibung. Nach § 3c Abs. 1 EStG sind bei einer befreiten Anlage weder IAB noch AfA noch die Betriebsausgaben abziehbar – auch die Finanzierungszinsen nicht. Das erzeugt einen harten Kippunkt statt eines Uebergangs: Bei 29 kWp ist eine Fremdfinanzierung steuerlich wertlos, bei 31 kWp voll abzugsfaehig. Wer eine Anlage nahe der Schwelle plant, sollte die Auswirkung vor dem Kauf durchrechnen – auch mit Blick auf eine moegliche Erweiterung um einen Stromspeicher.
Wie das Logic Energy Investorenmodell mit Anlagen im steuerpflichtigen Bereich strukturiert ist, erklaert unser Beitrag zum Investorenmodell. Die steuerliche Seite ist dabei ein Teil der Gesamtrendite – neben EEG-Verguetung und Direktvermarktungserloesen.
Rechtsform und Gewerbesteuer: was Investoren 2026 zusaetzlich beachten
Gewerbesteuer bei fremdfinanzierten Anlagen
Bei der Gewerbesteuer sind zwei Punkte fuer fremdfinanzierte Anlagen relevant. Nach § 8 Nr. 1a GewStG wird ein Viertel der Schuldentgelte hinzugerechnet, soweit sie den Freibetrag von 200.000 Euro uebersteigen. In der Anfangsphase mit hoher Abschreibung kann so ein einkommensteuerlicher Verlust neben einem positiven Gewerbeertrag stehen. Fuer vermietende Strukturen kann zudem die erweiterte Kuerzung nach § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b GewStG greifen: Stromlieferungen sind bis zu 20 Prozent der Grundstuecksertraege unschaedlich, duerfen aber nicht an Letztverbraucher gehen, es sei denn, diese sind Mieter des Anlagenbetreibers.
Koerperschaftsteuer sinkt ab 2028
Fuer Kapitalgesellschaften verbessert das steuerliche Investitionssofortprogramm die langfristige Perspektive. Die Koerperschaftsteuer sinkt ab 2028 in fuenf Schritten von 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032. Parallel sinkt der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a EStG von 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab 2032. Fuer langfristig gehaltene PV-Anlagen, die ueber 20 Jahre laufen, ist das eine planbare, gesetzlich fixierte Option fuer thesaurierende Strukturen.
| Rechtsform | Vorteil | Zu beachten |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | einfach, Freibetrag 24.500 € (GewSt) | volle Progression auf Gewinne |
| GbR / Personengesellschaft | fuer mehrere Investoren | Mitunternehmerschaft, 100-kWp-Grenze gilt gemeinsam |
| GmbH | Thesaurierungsvorteil, sinkende KSt ab 2028 | laufende Kosten, kein GewSt-Freibetrag |
PV-Anlage in der Steuererklaerung eintragen
Der Investitionsabzugsbetrag wird bereits im Jahr der Bildung in der Anlage EUeR ausgewiesen, also bevor die Anlage ueberhaupt am Netzanschluss laeuft. Im Anschaffungsjahr folgen die Hinzurechnung des IAB und die Abschreibungen auf die herabgesetzte Bemessungsgrundlage. Weil kleine Fehler bei Fristen und Bemessungsgrundlage teuer werden, gehoert die korrekte Erfassung in die Hand eines Steuerberaters – die Grundlogik sollten Investoren dennoch kennen.
Was Sie vor der Investition mit dem Steuerberater klaeren muessen
Diese Punkte sollten vor jeder Investition geklaert sein:
- Steuerstatus: Faellt die Anlage unter § 3 Nr. 72 EStG (steuerfrei) oder ist sie steuerpflichtig? Davon haengt die gesamte Strategie ab.
- IAB-Zeitplanung: bis zu drei Jahre Vorlauf nutzen, Gewinngrenze im Abzugsjahr sichern, Investitionsabsicht dokumentieren.
- Inbetriebnahmetermin: Januar ist fuer die regulaere AfA guenstig; die Sonderabschreibung wird ohnehin nicht zeitanteilig gekuerzt.
- Rechtsform: Einzelunternehmen, GbR oder GmbH – jede Form hat eigene Konsequenzen bei Gewerbe- und Koerperschaftsteuer.
- Umsatzsteuer: Nullsteuersatz oder Regelbesteuerung, und die Fuenf-Jahres-Bindung gegen die Vorsteuererstattung abwaegen.
Wirtschaftlichkeit und Steuerhebel gemeinsam pruefen
Logic Energy erstellt fuer jeden Interessenten eine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung auf Basis realer Anlagenkosten, aktueller EEG-Verguetungssaetze und Ihrer Vermarktungsstrategie. Diese Zahlen sind die Grundlage, mit der Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater die passende Struktur entwickeln. Vertragspartner fuer PV-Direktinvestments ist die mediplan Helm e.K. (eingetragener Kaufmann mit persoenlicher Inhaberhaftung nach §§ 1, 17, 19 HGB).
Haeufige Fragen zur Abschreibung von PV-Anlagen
Kann man mit einer Photovoltaikanlage Steuern sparen?
Ja. Gewerbliche Anlagen ueber 30 kWp lassen sich ueber Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive Abschreibung absetzen. In den ersten beiden Jahren sind so bis zu 77,5 Prozent der Investition als Gewinnminderung moeglich. Der Effekt ist ein Liquiditaetsvorteil, kein Steuererlass. Die individuelle Anwendbarkeit ist vom Steuerberater zu pruefen.
Wie schreibt man eine PV-Anlage ab?
Eine PV-Anlage wird ueber 20 Jahre abgeschrieben. Moeglich sind die lineare Abschreibung mit 5 Prozent pro Jahr, alternativ die degressive Abschreibung mit 15 Prozent vom Restbuchwert (befristet bis Ende 2027) sowie zusaetzlich die Sonderabschreibung von 40 Prozent nach § 7g Abs. 5 EStG.
Wie hoch ist die Sonderabschreibung fuer PV-Anlagen 2026?
Die Sonderabschreibung betraegt 40 Prozent der Anschaffungskosten und ist frei auf die ersten fuenf Jahre verteilbar (§ 7g Abs. 5 EStG). Sie gilt fuer Anschaffungen nach dem 31.12.2023 und wird nicht zeitanteilig gekuerzt – auch eine Dezember-Inbetriebnahme berechtigt zum vollen Satz.
Was ist die degressive Abschreibung fuer Photovoltaik 2026?
Die degressive Abschreibung erlaubt 15 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert statt der linearen 5 Prozent (§ 7 Abs. 2 EStG). Sie gilt fuer Anschaffungen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027. Fuer Batteriespeicher betraegt der Satz bis zu 30 Prozent. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist jederzeit moeglich.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaik?
Der IAB nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt, 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten schon im Jahr vor der Investition abzuziehen, maximal 200.000 Euro pro Betrieb. Voraussetzung sind ein Vorjahresgewinn unter 200.000 Euro, mindestens 90 Prozent betriebliche Nutzung und die Anschaffung binnen drei Jahren.
Wo wird die Abschreibung der PV-Anlage in der Steuererklaerung eingetragen?
Bei einer Einnahmenueberschussrechnung werden AfA, Sonderabschreibung und IAB in der Anlage EUeR erfasst. Der Gewinn aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage fliesst in die Anlage G. Der IAB wird bereits im Jahr seiner Bildung ausgewiesen, also vor der eigentlichen Anschaffung.
Gilt fuer Photovoltaikanlagen weiterhin 0 Prozent Umsatzsteuer?
Der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) gilt seit 2023 bei Anlagen auf oder an Wohn-, oeffentlichen oder gemeinwohldienenden Gebaeuden. Die 30-kWp-Grenze ist nur eine Nachweisvereinfachung. Rein gewerbliche Anlagen auf Industriedaechern unterliegen 19 Prozent – dafuer mit vollem Vorsteuerabzug aus der Anschaffung.
Muessen PV-Anlagen Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbliche PV-Anlagen unterliegen der Gewerbesteuer. Personenunternehmen haben einen Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 GewStG). Bei Fremdfinanzierung wird ein Viertel der Schuldentgelte ueber 200.000 Euro hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1a GewStG). Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag, profitieren aber von der sinkenden Koerperschaftsteuer ab 2028.
Koennen IAB und Sonderabschreibung kombiniert werden?
Ja. Der IAB senkt zunaechst die Bemessungsgrundlage; Sonderabschreibung und degressive Abschreibung werden anschliessend auf die reduzierten Anschaffungskosten berechnet. Nach dem Wortlaut des § 7g Abs. 5 EStG ist auch die Kombination mit der degressiven Abschreibung zulaessig. Die konkrete Umsetzung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Fazit
Die Abschreibung ist der staerkste steuerliche Hebel einer PV-Investition – aber nur oberhalb der 30-kWp-Schwelle und nur fuer Aufdach- oder Freiflaechenanlagen. Wer IAB, Sonderabschreibung und degressive Abschreibung kombiniert, verschiebt bis zu 77,5 Prozent der Investition als Gewinnminderung in die ersten beiden Jahre. Entscheidend ist die Planung vor dem Kauf: Anlagengroesse, Gebaeudeart, Anschaffungsjahr und Rechtsform bestimmen, wie viel vom Hebel tatsaechlich ankommt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Logic Energy ist weder Steuer- noch Finanzberater und keine Bank; Vertragspartner fuer PV-Direktinvestments ist die mediplan Helm e.K. (eingetragener Kaufmann mit persoenlicher Inhaberhaftung nach §§ 1, 17, 19 HGB). Alle Beispiele sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Gewaehr auf Vollstaendigkeit oder steuerliche Richtigkeit im Einzelfall. Die individuelle Anwendbarkeit ist von einem zugelassenen Steuerberater zu pruefen. Steuergesetze und BMF-Schreiben unterliegen laufenden Aenderungen. Alle Angaben ohne Gewaehr. Stand: Juli 2026.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbetraege und Sonderabschreibungen – IAB 50 %, Deckel 200.000 €, Sonder-AfA 40 %, Gewinngrenze 200.000 €
- § 7 EStG – Absetzung fuer Abnutzung – lineare AfA 5 %, degressive AfA nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028, hoechstens 30 %
- § 3 Nr. 72 EStG – Steuerbefreiung fuer Photovoltaikanlagen und § 52 EStG – 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt, Anwendung ab 01.01.2025
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz – 0 % bei Wohn-, oeffentlichen und gemeinwohldienenden Gebaeuden; 30 kWp als Vereinfachungsfiktion
- § 8 Nr. 1a GewStG und § 11 GewStG – Hinzurechnung von Schuldentgelten, Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 €
- § 23 KStG und § 34a EStG – Koerperschaftsteuersatz 15 % auf 10 % (2028–2032), Thesaurierungssatz
- Gesetz fuer ein steuerliches Investitionssofortprogramm – degressive AfA, Koerperschaftsteuer, § 34a EStG (BGBl. 2025, verkuendet 18.07.2025)
- BMF – FAQ „Umsatzsteuerliche Massnahmen zur Foerderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
- BMF – EStH 2025, Anhang 27a (§ 3 Nr. 72 EStG)
- Fraunhofer ISE – Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland – Systemkosten-Baender
Redaktion Logic Energy. Alle Angaben ohne Gewaehr. Stand: Juli 2026. Gesetzgebung und BMF-Schreiben koennen sich aendern.